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Einsatz jugendlicher Testkäufer unter engen Rahmenbedingungen nun möglich

Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz: „Wir müssen Jugendliche früh schützen“

Stuttgart – „Wir müssen Jugendliche früh schützen. Daher räume ich dem präventiven Jugendschutz eine hohe Priorität ein. Nach meiner Auffassung gehört es aber auch dazu, auf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz angemessen zu reagieren und diese zu ahnden“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz, die auch Kinderbeauftragte der Landesregierung ist, am Mittwoch (28.4.). Gerade Verstöße von Gewerbetreibenden, die an Kinder und Jugendliche Alkohol, Tabakwaren oder auch für sie ungeeignete Computerspiele verkaufen, müssten verfolgt werden. Die Ministerin nannte „den Einsatz von jugendlichen Testkäufern einen Baustein um gegen solche Gewerbetreibende vorzugehen.“ Ein weiterer Baustein sei der Bußgeldkatalog, der den Kommunen bereits im vergangenen Jahr vorgelegt wurde.

Allerdings könne der Einsatz junger Menschen als Testkäufer nur unter bestimmten Rahmenbedingungen erfolgen. „Die engen, geregelten Bahnen sind zum Schutz der Testkäufer gedacht“, erläuterte Stolz. Als konkrete Voraussetzung nannte die Ministerin beispielsweise das Mindestalter von 16 Jahren, das Einverständnis der Eltern und auch die Freiwilligkeit des Einsatzes. Außerdem ist die Begleitung durch eine erwachsene Amtsperson vorzusehen. Auch ist das Jugendamt schon im Vorfeld in das Verfahren einzubeziehen. „Ganz wichtig ist mir aber auch, darauf zu schauen, dass die Jugendlichen, die als Testkäufer eingesetzt werden sollen, auch die erforderliche Reife mitbringen“, betonte die Ministerin und erklärte weiter: „Um Repressalien zu vermeiden, dürfen die Jugendlichen nicht in ihrem normalen sozialem Umfeld eingesetzt werden.“ Eine enge Anbindung an die öffentliche Hand werde dadurch gewährleistet, dass in der Regel Auszubildende oder Beamtenanwärter/-innen der Kommunen oder Polizeianwärter/innen eingesetzt werden. „Ich hoffe darauf, dass schon allein die Möglichkeit, dass jugendliche Testkäufer erscheinen könnten, Gewerbetreibende dazu bringt, die geltenden Gesetze einzuhalten“, sagte die Ministerin.