Berlin – Morgen tagt erstmals das „Fachgremium Standortklausel“, das Vorschläge für weitere Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag nach §130a SGB V für die Pharmaindustrie erarbeiten soll. Dazu sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Wir als gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wollen einen starken Pharmastandort Deutschland. Die sehr schnelle Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen für die gesamte Bevölkerung ist weltweit einzigartig. Dafür zahlt die GKV hohe Arzneimittelpreise. Sie hat aber nicht die Aufgabe, Produktionsstandorte oder Forschungsinvestitionen von Pharmaunternehmen über die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zu finanzieren. Das ist eindeutig Sache des Staates. Eine Befreiung vom zusätzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 8,5 Prozent würde jedoch die Beitragszahlenden erneut belasten und das Einsparvolumen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) infrage stellen. Deshalbmuss eine Standortklausel eine finanzielle Kompensation der GKV beinhalten.
Der Arzneimitteilbereich ist mit einem Ausgabenvolumen von 63 Milliarden Euro in 2025 der zweitgrößte Ausgabenblock in der GKV. Wir brauchen eine nachhaltige Lösung für die Preisbildung bei hochpreisigen patentgeschützten Arzneimitteln.“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen:
Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse,
hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.
Die Ersatzkassen versichern zusammen mehr als 29 Millionen Menschen in Deutschland und sind damit Marktführer. Beim vdek arbeiten bundesweit rund 800 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. Für die regionale Präsenz der Ersatzkassen in den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen.