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Elsner zum PNOG: Richtiger Schritt zur Stabilisierung, aber unausgewogene Finanzierung

Pflegeneuordnungsgesetz im Bundestag

Berlin – Am 5. November 2026 befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist gut, dass das parlamentarische Verfahren zum PNOG nun anläuft, denn ohne Reform droht der sozialen Pflegeversicherung (SPV) im kommenden Jahr ein Defizit von schätzungsweise 7,6 Milliarden Euro. Das PNOG hilft, die Finanzlage kurzfristig zu konsolidieren, jedoch reicht der Sparbetrag nicht aus. Wir rechnen mit einem Minus von 1,35 Milliarden Euro für 2027. Daher ist es umso unverständlicher, dass sich der Staat seiner Finanzierungsverantwortung weiter entzieht. Nach wie vor schuldet er den Beitragszahlenden der SPV die Rentenversicherungsbeiträge, die die SPV auftragsweise für den Staat trägt. Das sind fünf Milliarden Euro jährlich. Dazu kommt die unzureichende Beitragserstattung für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung. Auch fehlt eine Beteiligung der privaten Pflegeversicherung am Solidarausgleich in der Pflege.

Fokus auf Prävention ist richtig

Ein richtiges Ziel der Reform ist es, die begrenzten Mittel der Pflegeversicherung auf diejenigen Versicherten zu konzentrieren, die den höchsten Pflegebedarf haben. Um Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern oder zu verzögern, ist außerdem ein Fokus auf Prävention angedacht. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, muss aber evidenzbasiert sein und darf sich nicht mit bestehenden Präventionsangeboten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) doppeln. Gut ist auch, dass die Leistungsbeträge ab 2029 jährlich entsprechend der Inflationsrate bzw. des Anstiegs von Löhnen und Gehältern dynamisiert werden sollen. Dies kommt auch den Pflegebedürftigen in Pflegeheimen zugute, deren Belastungsgrenze längst erreicht ist.

Komplexe Neuordnungen Sache der Pflegestrukturkommission

Wir warnen allerdings vor Schnellschüssen bei der Neuausrichtung der Leistungsgestaltung. Dazu gehören die Pflegebegleitung und die Akut-Kurzzeitpflege. Solche komplexen Neuordnungen gehören zu den Strukturreformen und sollten von der Pflegestrukturkommission erarbeitet werden, um spätere Unvereinbarkeiten zu vermeiden. Die Pflegeversicherung braucht klare, rechtssichere und umsetzbare Regelungen. Neue Leistungen und Strukturen dürfen nicht zu zusätzlichen Bürokratielasten führen und die Orientierung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erschweren. Die Politik steht in der Verantwortung, die Pflegeversicherung als verlässliche soziale Absicherung dauerhaft handlungsfähig und planbar auszugestalten.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen:

Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse,
hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Die Ersatzkassen versichern zusammen mehr als 29 Millionen Menschen in Deutschland und sind damit Marktführer. Beim vdek arbeiten bundesweit rund 800 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. Für die regionale Präsenz der Ersatzkassen in den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen.