Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Entscheidung über Einführung eines universellen Neugeborenen-Hörscreenings jetzt treffen

Früherkennung von Hörschäden für eine erfolgreiche Therapie außerordentlich wichtig

Berlin – Anlässlich des am 30. April 2007 veröffentlichten Abschlussberichts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Etwa eines von 1.000 Neugeborenen in Deutschland wird mit einem Hörschaden geboren. In einigen Fällen wird diese Hörschädigung erst im Alter von dreieinhalb Jahren erkannt. Ein möglichst frühes Erkennen ist für eine erfolgreiche Therapie außerordentlich wichtig. Die Folgen eines zu spät erkannten Hörschadens können Entwicklungsverzögerungen, insbesondere der Lautsprache, sein, die ein Leben lang nicht mehr aufgeholt werden können.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses hat das IQWiG den Nutzen eines flächendeckenden Programms zur Früherkennung von Hörschäden, dem sogenannten “universellen Neugeborenen-Hörscreening”, untersucht.

Der Abschlussbericht des IQWiG macht deutlich, dass es Hinweise dafür gibt, dass durch ein Hörscreening Hörstörungen früher erkannt werden und sich die Entwicklung der Lautsprache der Kinder mit entsprechender Krankheitsbestimmung verbessert.

Nun ist der Gemeinsame Bundesausschuss gefordert, auf der Grundlage der nun vorliegenden Ergebnisse eine Entscheidung über die Einführung des universellen Neugeborenen-Hörscreenings zu treffen.

Laut IQWiG können zwar weitere Auswirkungen einer Früherkennung, wie die spätere soziale oder schulische Entwicklung, nicht beurteilt werden. Entsprechende Studien liegen nicht vor und können auch in absehbarer Zukunft nicht vorgelegt werden.

Ein weiteres langwieriges Abwarten ist den betroffenen Kindern jedoch nicht zuzumuten. Vielmehr besteht die Möglichkeit nach Einführung mit den dann zur Verfügung stehenden Daten eine umfassendere Bewertung vorzunehmen. Daneben muss – wie auch vom IQWiG gefordert – eine strenge Qualitätskontrolle stattfinden, um fehlerhafte Krankheitsbestimmungen möglichst zu vermeiden.

Wichtig ist, dass einer Diagnose auch ein differenziertes Therapieangebot folgt. Hier ist eine umfassende Beratung erforderlich, bei der zum Beispiel auch betroffene schwerhörige und gehörlose Fachleute mit hinzugezogen werden.