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Ethikrat problematisiert Babyklappen zu Recht

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der Empfehlung des Deutschen Ethikrates zur anonymen Kindsabgabe erklären die stellvertretende Vorsitzende der SPDBundestagsfraktion Dagmar Ziegler und die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur anonymen Kindsabgabe sind eine gute fachliche Bewertung der Situation der sogenannten anonymen Geburt und der Babyklappen. Babyklappen verhindern keine Kindstötungen. Aber jedes Kind hat ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht darauf, seine Eltern zu kennen. Babyklappe und anonyme Geburt verhindern dies. Wir dürfen sie deshalb nicht zu selbstverständlichen Einrichtungen unserer Gesellschaft werden lassen. Viel entscheidender sind bessere Beratungs- und wirkungsvolle Unterstützungsangebote für die Frauen.

Trotz des kontinuierlichen Anstiegs auf derzeit rund 80 Babyklappen ist die Zahl der Kindstötungen nicht zurückgegangen, auch nicht die Zahl der Lebendaussetzungen. Jährlich werden rund 20 bis 30 tot aufgefundene Neugeborene registriert. Diese Zahl ist seit 1999 relativ konstant. Das macht deutlich: Die Babyklappen haben kein zusätzliches Leben gerettet. Die Erklärung hierfür wird bereits seit Jahren von der Wissenschaft vorgetragen. Mütter, die ihr Neugeborenes töten oder unversorgt liegen lassen, sind in einer psychischen Ausnahmesituation. Sie sind nicht mit denjenigen Frauen zu vergleichen, die überlegt das Aussetzen ihres Kindes in einer Babyklappe als vermeintliche Lösung ihrer Probleme planen und ausführen.

Gleichzeitig gibt es Hinweise darauf, dass das Angebot der Babyklappe eine bedenkliche Nachfrage durch Mütter schafft, die ansonsten erwogen hätten, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Diese Möglichkeit bietet unser Recht für schwer lösbare Konflikte, denen sich Mutter und Vater des Kindes stellen sollten. Aus dieser Verantwortung sollten wir Eltern nicht entlassen, damit Kinder nicht ein Leben ohne Herkunft führen müssen. Das Leid dieser Kinder ist groß, die psychische Gesundheit häufig akut gefährdet.

Somit darf der Gesetzgeber keine Regelung treffen, die dem Kind das Wissen um seine Herkunft verweigert. Dies widerspräche auch internationalem Recht wie der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.

Stattdessen kommt es entscheidend darauf an, dass Gesellschaft und Politik schwangeren Frauen und jungen Müttern ein gutes Netz an Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung stellen. Oberstes Ziel muss es sein, dass sich keine Frau mit der Geburt eines Kindes überfordert fühlen muss. Letztlich muss es darum gehen, durch bessere Beratung und wirkungsvolle Hilfen dafür zu Sorgen, die Nachfrage nach anonymen Geburten zu senken.