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„Europa macht endlich den Weg frei für eine Stärkung der Arzneimittelproduktion“

SPC Manufacturing Waiver

Berlin – Generika- und Biosimilarunternehmen ist es in der EU gesetzlich verboten, Arzneimittel herzustellen, sofern das entsprechende Präparat des Erstanbieters noch durch Patente oder andere Schutzrechte wie SPC (Supplementary Protection Certificates) geschützt ist. Das führt dazu, dass Entwicklungs- und Produktionskapazitäten systematisch aus Deutschland herausverlagert werden müssen – mit spürbaren Folgen für den Produktionsstandort Deutschland. Nach langen und intensiven Auseinandersetzungen zwischen Europaparlament, Europäischer Kommission und den Mitgliedsstaaten hat das Europaparlament heute eine Weiterentwicklung des Systems ‚Geistiges Eigentum‘ beschlossen. Damit müssen ab dem 1. Juli 2022 Unternehmen, die in Deutschland Generika oder Biosimilars herstellen, diese nicht länger im Ausland produzieren, um sie anschließend nach Deutschland einzuführen. Das kommentiert Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika: „Wir sind sehr froh, dass sich am Ende auch die Bundesregierung in Brüssel dafür engagiert hat, den Weg für eine Stärkung der Arzneimittelproduktion in Deutschland und Europa frei zu machen. Künftig kann die Markteinführungsproduktion von Generika und Biosimilars dann endlich auch in Deutschland erfolgen. Aufgrund des bislang geltenden Rechts mussten alle Generika und Biosimilars, die für den Tag Eins nach Patentablauf in deutschen Apotheken vorrätig waren, außerhalb der EU produziert und dann nach Deutschland importiert werden. Diese Regelung hat sich als großes Hemmnis für die Stärkung der heimischen Produktion von Arzneimitteln erwiesen. Und dieser Webfehler im System geistigen Eigentums wird nun endlich behoben. Wichtig ist dabei: Der hohe Standard geistigen Eigentums und die umfangreichen Schutzrechte, die daraus in Europa resultieren, werden um keinen Tag gekürzt. Hinzu kommt: Von der Neuregelung profitieren alle Unternehmen, die in Deutschland und Europa produzieren, also Generikaunternehmen, Biosimilarunternehmen, Auftragshersteller und sämtliche Zulieferer.“

Die Entscheidungsvorlage des Europäischen Parlaments finden Sie hier: www.europarl.europa.eu/Entscheidungsvorlage