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Europäischer Gerichtshof stärkt Apotheken

Staatssekretär Hoff

Berlin – In Deutschland ist der Besitz von Apotheken weiterhin ausschließlich Apothekerinnen und Apothekern erlaubt. Diese Rechtsvorschrift hat heute der Europäische Gerichtshof bestätigt. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz begrüßt dieses Urteil. Das Gericht hatte u. a. zu klären, ob die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs den Vorschriften des deutschen Rechts entgegenstehen, dass nur Apotheker eine Apotheke besitzen und betreiben dürfen.

Das Gericht kam dabei zu dem Ergebnis, dass die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung finden. In diesem Zusammenhang betonte der Gerichtshof den besonderen Charakter der Arzneimittel, deren therapeutische Wirksamkeit sie substanziell von anderen Waren unterscheidet. Vor diesem Hintergrund können die Mitgliedstaaten aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorsehen, dass Arzneimittel von Apothekern vertrieben werden, die über eine tatsächliche berufliche Unabhängigkeit verfügen.

Staatssekretär Dr. Benjamin-Immanuel Hoff erklärt: “Die Patientinnen und Patienten können auch in Zukunft hierzulande sicher sein, von fachlich gut qualifiziertem Personal mit Arzneimitteln versorgt und beraten zu werden. Daher ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eine Entscheidung im Sinne des Gesundheits- und des Verbraucherschutzes. Letztlich ging es um die Frage, ob die Niederlassungsfreiheit z. B. für Kapitalgesellschaften schwerer wiegt als die nationalen Regelungen des Gesundheitsschutzes. Die heutige Entscheidung aus Luxemburg sichert eine unabhängige und qualititätsgerechte Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch die inhabergeführte Apotheke auch in Zukunft.”