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Familienpflegezeit wesentlicher Baustein für verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Die Familienpflegezeit wird insbesondere dem Bedürfnis pflegender Angehöriger gerecht

Berlin – Am 23. März 2011 hat die Bundesregierung den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf beschlossen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingrid Fischbach: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Einführung der Familienpflegezeit, die den Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen mehr Zeit gibt, sich intensiv um diese zu kümmern. Sie ist die richtige Antwort auf die demografische Entwicklung und ein Instrument zur Bewältigung der hieraus resultierenden gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen. Die Familienpflegezeit wird insbesondere dem Bedürfnis pflegender Angehöriger gerecht, berufstätig zu bleiben und Pflegeaufgaben ohne drastische Einkommensverluste nachkommen zu können. Durch die Kontinuität der Erwerbsbiografie wird auch die eigenständige Alterssicherung von Frauen, die den größten Teil der Pflegepersonen stellen, weiter verbessert. Dies hat auch Vorteile für die Unternehmen: Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden an das Unternehmen gebunden; die Möglichkeit zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege steigert ihre Motivation und macht sie damit produktiver. Die Familienpflegezeit setzt als Maßnahme zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrages von Union und FDP um.“