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FDP will Erleichterung der Organ-Lebendspende

KAUCH:

Berlin – Zur heutigen Forderung der Jürgen-und-Felicitas-Grupe-Stiftung, das Transplantationsgesetz zu liberalisieren, erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Transplantationsmedizin:

Wir Liberalen wollen mehr Lebendspenden von Organen zulassen. Wir wollen mehr Freiheit zum Helfen. Nächstenliebe darf nicht weiter unter Strafe stehen. CDU/CSU und SPD haben in diesem Sommer einen FDP-Antrag zur Reform des Transplantationsgesetzes abgelehnt. Wir werden diese Forderungen nun in mögliche Koalitionsverhandlungen einbringen.

Der Mangel an Spenderorganen ist groß, das Leiden der Betroffenen und ihrer Angehörigen auch. Viele tausend Menschen stehen auf der Warteliste für eine lebensnotwendige Organspende. Viele Patienten versterben, bevor ein passendes Organ zur Verfügung steht.

Daher will die FDP-Fraktion den Kreis der zulässigen Spender erweitern.

So sollen z.B. bei Blutgruppenunverträglichkeit Ehepaare über Kreuz einem anderen Paar spenden dürfen – und zwar ohne die heutigen Einschränkungen. Zwar akzeptieren viele Ethikkommissionen heute schon Überkreuzspenden. Aber niemand kann angesichts der heutigen Rechtslage sicher sein, dass das gesetzlich geforderte Näheverhältnis zwischen Spender und Empfänger tatsächlich bejaht wird. Diese Grauzone muss beseitigt werden. Darüberhinaus will die FDP wie in anderen Ländern auch anonyme Organspenden in einen Pool erlauben.

Außerdem wollen wir die Nachrangigkeit der Lebendspende gegenüber der postmortalen Spende aufheben. Denn obwohl die Überlebensraten mit lebend gespendeten Organen höher sind, zwingt das Transplantationsgesetz zur Nutzung eines Organs von Toten, wenn ein solches vorhanden ist. Wir Liberale halten die Menschen aber für mündig, auch in ihren höchst persönlichen Angelegenheiten wie der Organ-Lebendspende selbst zu entscheiden – auch ob sie mit einer Organ-Lebendspende einem Angehörigen die beste Therapie ermöglichen wollen.