Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Festbetragssystem bremst patientenrelevante Weiterentwicklungen von Arzneimitteln aus

Pressemitteilung B.A.H.

Berlin – Schon heute fallen 75 Prozent der Arzneimittel in das Festbetragssystem. Dieses System trage dazu bei, dass patientenrelevante Weiterentwicklungen von Arzneimitteln – wie altersgerechte Darreichungsformen – nicht honoriert werden, so Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V.: „Das Festbetragssystem verhindert, dass Innovationen beim Patienten ankommen.“ Er nimmt damit Bezug auf den heute vorgestellten Arzneimittelverordnungsreport und die damit verbundene Forderung, noch mehr Festbetragsgruppen zu bilden.

Zudem seien auch die im Report beanstandeten Kosten für Arzneimittel relativ zu sehen. Wenn man die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) insgesamt betrachtet, sind diese seit Jahren nur moderat gestiegen – nach Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit im ersten Halbjahr 2017 beispielsweise nur um 3,2 Prozent gegenüber 3,7 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben der GKV.

Kortland weist auch auf den wichtigen Stellenwert der Orphan Drugs hin. Die Besonderheit bei diesen Arzneimitteln ist die sehr kleine Patientengruppe. Dementsprechend können klinische Studien nur an einer begrenzten Teilnehmerzahl durchgeführt werden. „Damit auch diese Patientengruppen vom medizinischen Fortschritt profitieren, gibt es den sogenannten Orphan-Drug-Status. Ansonsten würde ihnen nur eine unzureichende Arzneimitteltherapie zur Verfügung stehen“, sagt Kortland.

Bevor die europäische Arzneimittelagentur EMA eine solche Zulassung vergibt, prüft sie genau, ob der Nutzen des Arzneimittels die Risiken überwiegt. „Fällt das Ergebnis negativ aus, erhält das Arzneimittel trotz Orphan-Drug-Status keine Zulassung“, sagt Kortland. Zudem müssen Arzneimittel-Hersteller auch nach der Zulassung verpflichtend weitere Daten zur Patientensicherheit und Evidenz erheben. Bei einem zu großen Patientenrisiko kann die EMA dem Arzneimittel die Zulassung jederzeit entziehen.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.