Berlin – Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat im Namen der Krankenkassen die ersten Klagen gegen die unzureichende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen hat den GKV-SV beauftragt, in ihrem Namen gegen die Bundesrepublik Deutschland zu klagen, die durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) vertreten wird. Beteiligt sind auch die Ersatzkassen. Gegenstand der Klagen sind die im November 2025 bei den Kassen eingegangenen Bescheide des BAS über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026, aus denen die Unterfinanzierung ersichtlich wird. Erstinstanzlich zuständig für die Verfahren ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Für jede Kasse wird eine eigene Klageschrift eingereicht.
Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Ein wichtiger Schritt ist getan. Die Krankenkassen zeigen dem Bund gemeinsam die rote Karte. Seit Jahren werden die Kosten, die der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Gesundheitsversorgung Bürgergeldbeziehender entstehen, nur zu rund einem Drittel vom Bund ausgeglichen. Es fehlen etwa zehn Milliarden Euro jährlich, die von den beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgebern aufgebracht werden müssen, obwohl dafür der Staat zuständig ist.“
Zusatzbeitragssatz könnte auf Rekordhöhe von 3,2 Prozent steigen
Die finanzielle Lage der GKV sei dramatisch. Der tatsächlich erhobene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz könnte Anfang 2026 von aktuell 2,9 Prozent auf eine Rekordhöhe von 3,2 Prozent im Durchschnitt steigen. „Wenn der Staat seiner Verantwortung nicht gerecht wird, bleibt uns nur der Rechtsweg“, so Elsner. Sie forderte die Politik dennoch auf, dem jahrelangen Versäumnis bei der Refinanzierung der Gesundheitsversorgung Bürgergeldbeziehender ein Ende zu machen, bevor der Staat gerichtlich dazu gezwungen würde. Mit den zehn Milliarden Euro, die den Versicherten und Arbeitgebern der GKV zustünden, könnten die Finanzen konsolidiert, Beitragssteigerungen vermieden und Luft für echte Strukturreformen geschaffen werden.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 29 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK)
– BARMER
– DAK-Gesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– hkk – Handelskrankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
Der vdek wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Heute arbeiten bundesweit fast 800 Beschäftigte beim vdek. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit nahezu 450 Beschäftigten sowie knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.