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Forderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind strikt abzulehnen

Keine Änderung der Stichtagsregelung bei embryonaler Stammzellenforschung

Berlin – Anlässlich der Forderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die Stichtagsregelung zur embryonalen Stammzellforschung aufzuweichen, erklärt die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB:

Die Forderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Lockerung der gesetzlichen Grenzen für die Stammzellenforschung sind strikt abzulehnen.

Nach wie vor gilt, dass der Therapiegewinn durch die Forschung an embryonalen Stammzellen in keinem Verhältnis zum ethischen Schaden steht, der durch die Tötung von Embryonen verursacht wird.

Der Schutz menschlichen Lebens auf der Grundlage eines christlichen geprägten Verständnisses vom Lebensbeginn ist auch im frühesten Stadium ein Prinzip, das nicht zur Disposition steht.

Die Erfolge der Forschung an adulten Stammzellen zeigen eine zukunftsweisende Richtung auf. Dagegen konnte die embryonale Stammzellforschung ihre bisher gemachten Therapieversprechen nicht einlösen. Im Gegensatz zu embryonalen Stammzellen müssen zur Gewinnung adulter Stammzellen keine menschlichen Embryonen getötet werden.

Von Deutschland dürfen keine Anreize zur Zerstörung von Embryonen ausgehen. Die bisher geltende Stichtagsregelung, nach der nur solche Stammzellen aus dem Ausland importiert werden dürfen, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden, stellt dies sicher. Eine Verschiebung oder gar Abschaffung der Stichtagsregelung, wie sie die DFG fordert, ist deshalb abzulehnen.