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Frauen und Mädchen mit Behinderung wirksam vor Gewalt schützen

80 Prozent der Frauen und Mädchen mit Behinderungen werden Opfer von physischer und psychischer Gewalt

Berlin – Anlässlich der ersten Lesung des Antrags „Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirksam vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern“ (Drs. 16/11775) erklären die Familienpolitikerinnen Antje Blumenthal MdB und Michaela Noll MdB und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in dem Antrag „Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirksam vor Gewalt schützen und Hilfsangebote verbessern“, zielgruppenspezifisches Aufklärungs- und Informationsmaterial sowie Sexualaufklärung und Sexualerziehung für alle Menschen mit Behinderungen. So sollen vor allem Frauen und Mädchen mit sogenannter „geistiger“ Behinderung befähigt werden, sich gegen gewaltsame oder sexuelle Handlungen zur Wehr zu setzen und diese anzuzeigen.

Umfangreiche Schutzmaßnahmen und verbesserte Hilfsangebote sind notwendig, da Frauen und Mädchen mit Behinderungen im häuslichen Bereich und auch außerhalb einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, Opfer von Gewalt, sexuellem Missbrauch, Verwahrlosung und Ausbeutung zu werden. Experten schätzen, dass bis zu 80 Prozent der Frauen und Mädchen mit Behinderungen Opfer von physischer und psychischer Gewalt werden.

Die Bundesregierung plant eine Untersuchung zum Ausmaß und Umfang von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, diese Studie schnellstmöglich in Auftrag zu geben, um die besonderen Erfordernisse für die Inanspruchnahme von rechtlichen Schutzmöglichkeiten für den Personenkreis festzustellen.

Weiter sieht der Antrag vor, die Öffentlichkeit durch geeignete Kampagnen und Projekte für das Thema zu sensibilisieren. Außerdem sollen die Personen, die Menschen mit Behinderungen betreuen, geschult werden und einen Leitfaden erhalten, damit sie die Zeichen für Übergriffe gegen ihren Schutzbefohlenen erkennen und ihnen unterstützend zur Seite stehen können.