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Frühchen in Brandenburg weiterhin gut versorgt

Pressemitteilung

Potsdam – Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) sieht sich in ihrer Auffassung zur Versorgung von “Frühchen” im Land Brandenburg mit der jüngsten Gerichtsentscheidung des Landessozialgerichts bestätigt. „Brandenburg hat bereits die Versorgung von Frühgeborenen in sechs Perinatalzentren zusammengefasst, die seit Jahren die Versorgung trotz der geringen Fallzahlen in hoher Qualität flächendeckend sicherstellen“, macht Tack deutlich.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte gestern die Klage von 41 Krankenhäusern aus ganz Deutschland – darunter die des Städtischen Klinikums Brandenburg und des Klinikums Frankfurt (Oder) – gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verhandelt. Dieser hatte beschlossen, dass Babys mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm nur noch dann in anerkannten Perinatalzentren der höchsten Versorgungsstufe geboren und versorgt werden dürfen, wenn das Zentrum jährlich mindestens 30 solcher Fälle medizinisch betreut. Die Regelung sollte ursprünglich ab 1.Januar dieses Jahres gelten, war aber auf Grund der anhängigen Klagen vom G-BA selbst ausgesetzt worden. Außerdem hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das bundesweit für Streitfälle dieser Art zuständig ist, im Eilverfahren im Januar 2011 die Regelung gekippt.

Gestern hatte das Gericht nun auch im Klageverfahren entschieden, dass die Mindestmengenregelung rechtswidrig und damit nichtig ist. Die besondere Abhängigkeit der Leistungsqualität von der Leistungsmenge im Bereich der Versorgung Frühgeborener sei nicht nachvollziebar. Vor allem sah das Gericht als nicht hinreichend belegt an, dass bei Frühchen die Leistungsqualität tatsächlich in besonderem Maße von der Menge der zu versorgenden Fälle abhänge. Tack bestätigte noch einmal, dass die bestehenden Perinatalzentren in den kreisfreien Städten und in Eberswalde und Neuruppin gut aufgestellt sind. Die Zentren in den kreisfreien Städten erfüllten alle Anforderungen, die an ein Haus der höchsten Versorgungsstufe (LEVEL 1) gestellt werden – bis auf die sogenannte Mindestmengenregelung.

Tack verwies darauf, dass im Durchschnitt der letzten 5 Jahre im ganzen Land Brandenburg jährlich etwa 60 „Frühchen“ mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm geboren wurden. Da sich die Geburten im Land auf die Perinatalzentren unterschiedlich verteilen, hätte nach der Mindestmengenregelung allenfalls eines der bestehenden Perinatalzentren die geforderte Mindestmenge erreichen können.

„Das bisherige hohe Qualitätsniveau der Versorgung von Früh- und Neugeborenen im Land werden wir auch bei dem Rückgang an Geburten aufrecht erhalten. Unser Ministerium wird weiterhin die hohe Behandlungsqualität und die flächendeckende Versorgung der Brandenburger Frühchen zum Maßstab machen“, betonte die Gesundheitsministerin.

Das Land und die Perinatalzentren haben vereinbart, verbindliche Regelungen der Zentren zur weiteren Vernetzung der geburtshilflichen Angebote in ihrer Versorgungsregion zu entwickeln. „Wir werden gemeinsam mit den Perinatalzentren den bereits eingeschlagenen Weg weiter gehen“, so Tack. Dabei stehe im Mittelpunkt, die Zusammenarbeit der Perinatalzentren zu intensivieren, um die Qualität der Versorgung nachhaltig zu sichern. Außerdem wird eine stärkere Kooperation mit den Geburtskliniken im Land angestrebt.

In diesen Kontext ordnet sich auch die am 21. Januar 2012 stattfindende landesweite Konferenz zur Versorgung “rund um die Geburt” im Land Brandenburg ein. Sie steht unter der Schirmherrschaft von Gesundheitsministerin Anita Tack und findet im Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann statt, im Auftrag der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung. Die Konferenz bietet mit ihren vielfältigen Fachbeiträgen rund um die Geburtshilfe und die Neonatologie im Land Brandenburg ein hervorragendes Forum für alle Berufsgruppen, denen an der Sicherung guter geburtshilflicher Bedingungen und der Qualität der medizinischen Erstversorgung der Jüngsten im Land gelegen ist.

http://www.mugv.brandenburg.de