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Für ambulante Operateure in Bayern gibt es ab 2009 kein Honorar mehr

Schiedsamtsspruch

München – Mit Empörung hat der Landesverband für Ambulantes Operieren in Bayern (LAOB) auf den Beschluss des Bayerischen Schiedsamts vom 6. November 2008 reagiert, mit dem der Punktwert für ambulante Operationen für 2009 auf 3,5 Cent festgelegt wurde. Der LAOB-Vorsitzende Dr. Axel Neumann erklärte: „Bereits bei einem Punktwert von 4,0 Cent gibt es keinen Arztlohn, damit lassen sich nur mit Mühe und Not die Sach- und Betriebskosten decken. Mit jedem neuen Beschluss entfernen sich die Verhandlungspartner weiter von der betriebswirtschaftlichen Kalkulation des EBM von 2005, der noch ein Punktwert von 5,11 Cent zugrundeliegt.“

Einschränkungen beim ambulanten Operieren gefährden die freie Arztwahl

Die Absenkung der Honorare um 20 Prozent wird nach Einschätzung des LAOB allerdings keineswegs zur Kostensenkung bei den Krankenkassen beitragen. Vielmehr wird sie dazu führen, dass die Zahl ambulanter Operationen in Bayern im kommenden Jahr dramatisch zurückgeht. „Damit ist absehbar, dass viele Patienten künftig nicht mehr vom Facharzt ihrer Wahl operiert werden können, sondern gezwungen sind ins Krankenhaus zu gehen“, warnte Neumann.

Endlich den Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Leistung“ umsetzen

Dieses Szenario lässt sich nur vermeiden, wenn die Verhandlungspartner der ärztlichen Selbstverwaltung und der Krankenkassen bei der Vergütung ambulanter Operationen endlich nach dem Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Leistung“ handeln. Der LAOB-Vorsitzende kritisierte: „Gebetsmühlenartig predigen die Verantwortlichen seit Jahren die Förderung des ambulanten Operierens – dennoch vergüten die Kassen den operativen Eingriff im niedergelassenen Bereich im Schnitt nur halb so hoch wie den gleichen Eingriff unter stationären Bedingungen.“ Der Verband verweist in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Untersuchung von Dr. Frank Vescia vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten in Bayern, in der die Vergütung nach dem EBM 2009 bei 17 der 30 häufigsten ambulanten Operationen mit der Vergütung im DRG-System verglichen wurde.

Punktwerte beim ambulanten Operieren auf 5,11 bis 12,07 Cent anheben

Die Ergebnisse der Untersuchung sind erschreckend: So erhält der ambulant operierende und selbstständig wirtschaftende Gynäkologe für eine Abrasio künftig nur noch 203,08 Euro inklusive aller Sach- und Infrastrukturkosten, während das steuerfinanzierte Krankenhaus für den gleichen Eingriff 738,40 Euro erzielt. Noch größer ist die Differenz bei einer chirurgischen Leistung wie der Operation des Karpaltunnelsyndroms: Der niedergelassene Chirurg erhält 321,50 Euro, während das DRG-Entgelt sich auf 2.046,20 Euro beläuft. Das im Verhältnis niedrigste Honorar erzielt ab 2009 der niedergelassene HNO-Arzt mit 207,73 Euro bei einer Adenotomie – hierfür werden im Krankenhaus 1.432,60 Euro fällig. „Damit ambulante Operateure im EBM 2009 auch nur annähernd die gleiche Kostendeckung wie Kliniken im DRG-System erreichen, müssten die Punktwerte je nach Art des Eingriffs zwischen 5,11 und 12,07 Cent liegen“ schloss Neumann.