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Für erfolgreiche OPs und Patientensicherheit: Qualitätsvertrag für Hüftendoprothetik mit RKU geschlossen
Nahtlose Betreuung vom Orthopäden bis zur Reha

Pressemitteilung – AOK Baden-Württemberg

Stuttgart/Ulm – Die AOK Baden-Württemberg schließt mit den Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm (RKU) ihren ersten Qualitätsvertrag. Versicherte der größten Kasse im Südwesten profitieren dann dort von besonders hohen Standards bei Hüftimplantationen. Ab dem 01.04.2021 sollen die ersten Patientinnen und Patienten nach dem neuen Konzept behandelt werden, das die AOK Baden-Württemberg gemeinsam mit führenden Operateuren aus der ganzen Republik entwickelt hat. „Auch wenn die Corona-Pandemie derzeit die volle Aufmerksamkeit besitzt, dürfen die Bemühungen um eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen im Land nicht ruhen“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg.

Ziel des Vertrages sei es, so Bauernfeind weiter, die Qualität der Eingriffe zu steigern und mit den besten Kliniken Standards für die hochwertige Regelversorgung von morgen zu setzen. „Wer eine neue Hüfte braucht, wird dann idealerweise in Verbindung mit unserem Facharztvertrag Orthopädie und unserem spezialisierten Rehabilitationskonzept AOK proReha von Anfang bis Ende nahtlos betreut – und das mit höchster Qualität.“ Dies suche in Baden-Württemberg und darüber hinaus seines Gleichen.

„Für den Erfolg einer Hüft-OP spielen die Erfahrung der Operateure und die standardisierten Abläufe in den behandelnden Kliniken eine entscheidende Rolle“, so Prof. Dr. med. Heiko Reichel, Ärztlicher Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Ulm am RKU. Dies bestätigten auch Zahlen des WIdO (Wissenschaftliches Institut der AOK): Demnach haben Patienten, die in Kliniken mit weniger als 45 Hüftimplantationen im Jahr behandelt werden, ein um über 30 Prozent erhöhtes Risiko für Komplikationen als jene, die in Kliniken mit mehr als 200 Fällen operiert werden. „Insofern ist der geschlossene Vertrag ein wichtiger Schritt hin zu höherer Behandlungsqualität und mehr Sicherheit für alle Patienten und weg von der leider immer noch weit verbreiteten Gelegenheitschirurgie bei Hüftoperationen“, so Reichel.

Ebenso entscheidend wie die Operation selbst sei für ihren Erfolg auch, was rundherum geschehe, so Bauernfeind. „Ganz wichtig ist es uns, dass die Patientinnen und Patienten auch vor und nach der Operation gut versorgt werden.“ Fast 60 Prozent der Hüftendoprothetik-Patienten seien über 70 Jahre alt. „Um deren Sicherheit zu erhöhen, schreibt unser Qualitätsvertrag deshalb unter anderem gezielte Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit Operationen und dem Einsatz von Narkosemitteln verpflichtend vor – eine sogenannte Delir-Prävention.“

Weiterführende Informationen für die Redaktionen:

Folgende Voraussetzungen sind von den Interessenten vor Abschluss eines Qualitätsvertrages gem. § 110a SGB V im Leistungsbereich der endoprothetischen Gelenkversorgung, Teilbereich Hüft-Endoprothetik zu erfüllen:

  • Sitz des Krankenhauses in Baden-Württemberg
  • Zertifizierung als Endoprothetik-Zentrum der Maximalversorgung (EPZmax)
  • Mindestfallzahl von 200 Fällen im Bereich der elektiven Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation sowie 25 Fällen bei Wechseloperationen von Hüft-Endoprothesen pro Jahr.
  • Intensivmedizinische Versorgung am Standort des EPZmax
  • Mindestanforderung beim Indikator „Implantation einer Hüftgelenks-Endoprothese bei Coxarthrose (EHTEP)“ im Rahmen der Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR)
  • Stationäre, gesetzliche Qualitätssicherung: Keine qualitativen Auffälligkeiten im Rahmen des strukturierten Dialogs bei den Qualitätsindikatoren der Hüft-Endoprothesenversorgung
  • Vorhaltung von Schulungskonzepten/Weiterbildungen
  • Präoperative Patientenschulung
  • Delirreduzierende Ausstattung
  • Spezifische Anforderungen an die Implantatauswahl