eurocom begrüßt neue Regelung als Fortschritt für Patientinnen – und betont zentrale Rolle der konservativen Therapie
Berlin – Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Juli 2025, die Liposuktion zur Behandlung des Lipödems unter bestimmten Voraussetzungen als reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen, markiert einen bedeutenden Schritt in der Versorgung betroffener Patientinnen. Der Beschluss gilt unabhängig vom Stadium der Erkrankung – und eröffnet damit erstmals auch Frauen im Stadium I und II den Zugang zu einem chirurgischen Behandlungsweg. „Dieser Schritt ist ein wichtiges Signal für betroffene Frauen, die oft viele Jahre unter starken Schmerzen und Einschränkungen leiden, bevor sie eine gesicherte Diagnose und adäquate Therapie erhalten“, sagt eurocom-Geschäftsführerin Oda Hagemeier. „Gleichzeitig unterstreicht der Beschluss den hohen Stellenwert der konservativen Therapie, vor allem der Kompression.“
Denn auch nach der Entscheidung des G-BA gilt: Vor einer Liposuktion muss über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten eine konservative Therapie durchgeführt worden sein. Dazu zählt in erster Linie die Versorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen, kombiniert mit Bewegungstherapie. Nur wenn diese Maßnahmen keine ausreichende Linderung der Beschwerden bewirken, kann eine operative Behandlung verordnet werden. Die Kompressionstherapie bleibt damit nicht nur Voraussetzung für die Kostenübernahme der Liposuktion, sondern spielt auch darüber hinaus eine zentrale Rolle im ganzheitlichen Management des Lipödems – vor und nach operativen Eingriffen. So empfiehlt die aktuelle S2k-Leitlinie Lipödem der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie, dass bei diagnostiziertem Lipödem die Kompressionstherapie zur Schmerzreduktion an den betroffenen Extremitäten eingesetzt werden soll.
„Die G-BA-Entscheidung verdeutlicht, dass konservative und operative Maßnahmen keine Gegensätze sind – sondern sich sinnvoll ergänzen. Unser Ziel ist es, Patientinnen auf ihrem individuellen Weg zu begleiten und ihnen gemeinsam mit medizinischen Fachkräften eine spürbare Verbesserung ihrer Lebensqualität zu ermöglichen“, so Oda Hagemeier. Der Beschluss tritt nach rechtlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Abrechnungsziffern im EBM sollen zum 1. Januar 2026 vorliegen.
Über eurocom
eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband versteht sich als Gestalter und Dialogpartner auf dem Gesundheitsmarkt und setzt sich dafür ein, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln zu verbreiten. Zudem entwickelt eurocom Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt. Dem Verband gehören nahezu alle im deutschen Markt operierenden europäischen Unternehmen aus den Bereichen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel an.