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Generalanwalt: Nach Europarecht kommt dem Embryo ab der Befruchtung Menschenwürde zu

Höchstes Europäisches Gericht liefert Argumente gegen PID

Brüssel – Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot hat in einem aktuellen Schlussantrag bekräftigt, dass nach Europarecht dem menschlichen Embryo ab dem Zeitpunkt der Befruchtung Menschenwürde zukommt. Auf diesen Sachverhalt wies der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten) Dr. Peter Liese im Vorfeld zur Abstimmung zur Präimplantationsdiagnostik im Deutschen Bundestag hin. Bei dem Verfahren am Europäischen Gerichtshof geht es um die Frage, ob menschliche Embryonen patentierbar sind. Der deutsche Forscher Brüstle vertritt mit seinen Anwälten die Position, dass ein Ausschluss von der Patentierbarkeit erst ab dem 14. Tage d. h. nach der Einnistung in die Gebärmuter gilt. Der Generalanwalt hat aber in seinem Plädoyer das Gegenteil festgestellt.

“In der überwiegenden Mehrheit der Fälle folgt das Gericht den Schlussanträgen des Generalanwalts. Bei dem Urteil geht es zwar nicht um Präimplantationsdiagnostik. Trotzdem bedeutet das Dokument des Generalanwaltes einen wichtigen Einschnitt in der Europäischen Rechtsgeschichte. Entgegen der Behauptung von einigen Befürworter der PID ist die Position, dass der menschliche Embryo ab der Befruchtung schutzwürdig ist, keineswegs absurd. Der Generalanwalt des höchsten Europäischen Gerichtes vertritt diese Position und ich bin optimistisch, dass der Gerichtshof dieser Argumentation folgen wird. Dies ist ein wichtiges Argument für die Debatte am Donnerstag im Bundestag”, so Liese, der am Institut für Humangenetik in Bonn promoviert hat.

Liese wies außerdem darauf hin, dass der Antrag, der im Bundestag bisher die meisten Unterstützer hat (Flach-Hintze) PID in Deutschland auch für Krankheiten zulassen würde, bei denen Pränataldiagnostik erst vor kurzem verboten wurde. “Aus guten Gründen hat der Bundestag nach langer Debatte mit großer Mehrheit vor kurzem beschlossen, dass eine vorgeburtliche Diagnostik nicht möglich ist, wenn die Krankheit nach ärztlicher Erkenntnis erst nach dem 18. Lebensjahr auftritt (spätmanifeste Erkrankung genannt). Für diese Anwendung soll PID aber nach dem Antrag Flach-Hintze möglich sein. Ich hoffe, dass auch diejenigen, die PID nicht für grundsätzlich inakzeptabel halten über diesen Punkt noch einmal nachdenken und sich daher einem anderen Antrag anschließend, so Peter Liese abschließend.