Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Gentechnik-Gesetz mies – „ohne Gentechnik”-Kennzeichnung überfällig!

Pressemitteilung

Berlin – Zum Koalitionskompromiss zum Gentechnik-Gesetz und zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Verbraucherfragen:

Der am gestrigen Abend zwischen Vertretern der Unionsfraktion und der SPD nach langen Verhandlungen gefundene Kompromiss zum Gentechnikgesetz muss differenziert interpretiert werden.

Wir kritisieren den Gesetz-Entwurf nach wie vor als eine eindeutige Verschlechterung des jetzigen Gentechnik-Gesetzes zu Gunsten der Agro-Industrie und zu Lasten von Umwelt, Verbraucher und gentechnikfreier Produktion. Minister Seehofer und die Regierungskoalitionen versuchen derzeit, auf den vom Gentechnik-Gesetz eigentlich unablässigen Teilaspekt der “ohne Gentechnik”-Kennzeichnung zu lenken. Damit soll den gentechnikfrei produzierenden Landwirten und der Öffentlichkeit die bittere Pille “Verschlechterung des Gentechnik-Gesetzes und Vorantreiben der Gentechnik-Anbausaison 2008” versüßt werden. Seehofer erweckt gerne den Anschein, als wäre er gentechnikkritisch, dabei rollt er systematisch der Agro-Gentechnik den roten Teppich aus. Während Frankreich zu Recht die Notbremse zieht und den MON810-Mais verbieten will, lässt Seehofer den Anbau von MON810-Mais zu und treibt die Anbauzulassung für die BASF-Gen-Kartoffeln voran. Trotz Ankündigungen hat die SPD nur kleinere Schönheitskorrekturen an der schlechten Regierungsvorlage erreicht.

Zufriedenstellend ist, dass Seehofer, wie bereits im vergangen Jahr angekündigt, die “ohne Gentechnik”-Kennzeichungsregelungen aus der Neuartigen Lebensmittelverordnung (NLV) in das Durchführungsgesetz übernehmen wird. Dies ist eine schon lange notwendige und überfällige Anpassung an das EU-Gentechnikrecht. Denn 2003 wurden aus der EU-Novel-Food-Verordnung die Gentechnik-Aspekte herausgenommen und in eigenen EU-Verordnungen geregelt. Diese Veränderung des Durchführungsgesetzes schafft (anders als die Novelle des Gentechnik-Gesetzes) mehr Rechtssicherheit für diejenigen, die das Label “ohne Gentechnik” nutzen wollen. Denn die alte NLV -von Seehofer in seiner Zeit als Gesundheitsminister geschaffen – geht an der Praxis vorbei und basiert zudem noch auf einen EU-Recht, das es in dieser Form heute nicht mehr gibt.

Wir fordern schon seit Jahren, dass die EU-Kennzeichnungslücke für tierische Produkte geschlossen wird und die Verwendung von GVO Futtermitteln obligatorisch zur Kennzeichnung führt. Die Schließung dieser Kennzeichnungslücke auf EU-Ebene wäre die beste Lösung um sicherzustellen, dass Verbraucher eine echte Wahlfreiheit zwischen GVO-freien und GVO-Lebensmitteln haben und der Markt für GVO-freie Lebensmittel weiter gestärkt wird. Es ist aber nicht abzusehen, dass sich diese Änderung in absehbarer Zeit auf EU-Ebene durchsetzen lassen wird. Des Weiteren ist die Verbesserung der Kennzeichnung “ohne Gentechnik” ein Schritt in die richtige Richtung.

Anzeige für den Podcast "Nur mal so zum Wissen" von Tom Bellartz und Patrick Hollstein. Die aktuelle Folge hat den Titel "Luft. Liebe. Linnemann."
ANZEIGE