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Geplante Festbetragsanhebung des GKV-Spitzenverbands zur “Absicherung der Versorgung“ läuft ins Leere

Arzneimittelfestbeträge

Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat am 16.12.2011 ein Stellungnahmeverfahren zur Festbetragsanpassung in 40 Festbetragsgruppen eingeleitet. Gleichzeitig sollen die Festbeträge für 18 Festbetragsgruppen aufgehoben werden, um die Arzneimittelversorgung abzusichern, wie der Spitzenverband in einer Pressemitteilung ausführt. Hierzu erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

“Der GKV-Spitzenverband plant nicht nur eine Absenkung der Festbeträge für 33 Festbetragsgruppen. “Zum Absichern der Versorgung” sollen jetzt vielmehr auch die Festbeträge in sieben Gruppen angehoben werden. In weiteren 18 Gruppen will der GKV-Spitzenverband schließlich die Festbeträge wegen “geringer Marktbedeutung” komplett aufheben.

Der GKV-Spitzenverband erkennt offensichtlich, dass wiederholte Festbetragsabsenkungen zu einer Gefährdung der Versorgungssicherheit führen können. Die Erkenntnis kommt allerdings zu spät.

Denn die von ihm jetzt geplante Anhebung der Festbeträge läuft ins Leere. In Zeiten eines gesetzlichen Preismoratoriums schafft das den Herstellern keinerlei Spielraum für – offenbar selbst aus Sicht des GKV-Spitzenverbands – notwendige Preiserhöhungen und kann somit auch nicht zu einer “Absicherung der Versorgung” führen.

Auch die geplante Aufhebung von Festbetragsgruppen wäre für Generikaunternehmen sogar nachteilig. Denn besteht für einen Wirkstoff kein Festbetrag, muss der Hersteller laut Gesetz für die jeweiligen Arzneimittel einen erhöhten Zwangsrabatt an die Krankenkassen zahlen, der derzeit nicht anfällt.

Der erhöhte Zwangsrabatt aber ist als Übergangsmaßnahme gedacht, um die Ausgaben für hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel zu begrenzen. Der GKV-Spitzenverband sollte daher in diesem Fall auf die Festbetragsaufhebung verzichten.”