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Gesundheitsminister Gerhard Vigener: Landesregierung will schnell über Novellierung des Gesetzes entscheiden

Pressemitteilung

Saarbrücken – * Verfassungsgerichtshof bestätigt in weiten Teilen Nichtraucherschutzgesetz * Ausnahme für Kleingaststätten unter 75 Quadratmeter Gastfläche * Landesregierung will schnell über Novellierung des Gesetzes entscheiden

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes über das Nichtraucherschutzgesetz erklärt der saarländische Gesundheitsminister Prof. Dr. Gerhard Vigener:

„Der Verfassungsgerichtshof hat das Saarländische Nichtraucherschutzgesetz in weiten Teilen bestätigt. Insbesondere hat es deutlich gemacht, dass das Differenzierungsmerkmal der “Inhaberführung“ ein zulässiges Kriterium sein kann. Das Gericht sah lediglich eine Ungleichbehandlung zwischen inhabergeführten Gaststättenbetreibern, die für die gelegentliche Mithilfe keine volljährigen Verwandten aufweisen konnten. Hier ist es künftig erlaubt, dass in solchen Fällen auch volljährige Personen mithelfen können, die nicht Familienmitglieder der Betreiber sind“.

Zusätzlich wurde den Betreibern von Kleingastronomie ab sofort bis zur Novellierung des Gesetzes die Möglichkeit eingeräumt, das Rauchen in einer Gaststätte mit weniger als 75 Quadratmeter Gastraum zu gestatten, wenn den Gästen neben Getränken allenfalls kalte oder einfach zubereitete warme Speisen verabreicht werden. Diese Betriebe müssen aber für jeden Besucher deutlich erkennbar machen, dass es sich um eine Rauchergaststätte handelt.

„Entscheidend sei dabei, so Gesundheitsminister Gerhard Vigener, dass für den Bereich der Kleingastronomie diese weitere Ausnahmemöglichkeit geschaffen wurde, die sich auch an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anlehne. Wichtig ist, dass der Gastraum unter 75 Quadratmetern sein muss und es nur eine kleine Karte geben darf. Für kleine Restaurants mit umfangreichen Speiseangebot gilt diese Ausnahmeregelung auch weiterhin nicht, es sei denn, diese sind inhabergeführt. Diese haben auch weiterhin die Möglichkeit, separate Raucherräume einzurichten.

Minister Vigener kündigte an, dass die Landesregierung umgehend über das weitere Vorgehen und eine Novelle des Gesetzes entscheiden werde. „Wir wollen die Novelle und das Nichtraucherschutzgesetz weiter mit Augenmaß gestalten“. Für Shisha Cafés gibt es keine gesonderte Ausnahmeregelung. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen.

Weitere Infos zum Nichtraucherschutzgesetz unter http://www.saarland.de