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Gesundheitsminister Prof. Dr. Gerhard Vigener: Keine Gesundheitsgefährdung durch Uran im Trinkwasser

Pressemitteilung

Saarbrücken – Keine Gesundheitsgefährdung durch Uran im Trinkwasser / Nur vereinzelt im Saarland höhere Uran-Werte gemessen / Vigener schließt sich Forderung nach einheitlichem Höchstwert an 7 Saarländische Untersuchungsergebnisse sind im Internet veröffentlicht

„Eine gesundheitliche Gefährdung durch Uran in Trinkwasser besteht nicht. Die mehr als 176 speziellen Wasserproben, die seit dem Jahr 2002 im Saarland erhoben wurden, wiesen überwiegend chemische Uranwerte auf, die unter der Bestimmungs- und Nachweisgrenze von 0,5 Mikrogramm pro Liter lagen. Nur vereinzelt wurden höhere Uranwerte gemessen. Die höchste gemessene Uranbelastung wurde mit 3,2 Mikrogramm bei einer Wasserprobe in St. Wendel gemessen. “Es gab und gibt keinerlei Gefährdung durch natürlich auftretende Spuren von Uran im Wasser. So wurden bei diesen Untersuchungen die vom Umweltbundesamt und der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Werte von 10 bzw. 15 Mikrogramm pro Liter im Saarland nie überschritten. Die Werte lagen sehr deutlich darunter“, so Gesundheitsminister Gerhard Vigener.

Im Saarland sind unter http://www.saarland.de die Ergebnisse für die Verbraucher einsehbar. Vigener schließt sich auch der Forderung der Vorsitzenden der Umweltministerkonferenz, Margit Conrad an, einheitliche Höchstwerte einzuführen. “Dieser Höchstwert sollte sich am Leitwert des Umweltbundesamtes orientieren”

Hintergrund: Uran ist ein auf der Erde weit verbreitetes Schwermetall. In unterschiedlichen Konzentrationen und Verbindungen kommt es als natürlicher Bestandteil in verschiedenen Gesteinen und Mineralien sowie im Boden, in der Luft und im Wasser vor.

Für den Urangehalt im Trinkwasser gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert. Deshalb sind die Wasserversorgungsunternehmen auch nicht verpflichtet, ihr Wasser regelmäßig auf Uran zu untersuchen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 2005 einen Leitwert von 15 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser veröffentlicht. Dieser Wert wird von der Weltgesundheitsorganisation bei lebenslanger Aufnahme als unbedenklich angesehen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in seiner Beurteilung diesen Leitwert übernommen und im Jahr 2007 wieder bestätigt. Das Umweltbundesamt (UBA) hatte zuletzt im Jahr 2005 für alle Bevölkerungsgruppen einen Leitwert von 10 Mikrogramm Uran pro Liter Trinkwasser empfohlen. Bei Urankonzentrationen im Bereich zwischen 10 und 20 Mikrogramm pro Liter wird dem jeweiligen Gesundheitsamt empfohlen, zusammen mit dem Wasserversorger darauf hinzuwirken, den Urangehalt des Trinkwassers auf den Leitwert abzusenken. Dafür steht ein Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung. Laut UBA sind diese Werte für alle Bevölkerungsgruppen einschließlich Säuglinge als gesundheitlich unbedenklich zu betrachten.

Für natürliches Mineralwasser ist auch kein gesetzlicher Urangrenzwert vorgeschrieben. Mineralwasser kann seit Ende 2006 mit einem Hinweis auf die Eignung zur Zubereitung von Säuglingsnahrung beworben werden, wenn ein Urangehalt von 2 Mikrogramm pro Liter nicht überschritten wird. Diese Anforderung hat für Trinkwasser und natürliches Mineralwasser, das nicht diesen Hinweis trägt, keine Bedeutung.