Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Gesundheitsminister Prof. Dr. Gerhard Vigener: Verstoß gegen Nichtraucherschutzgesetz bußgeldbewährt

Pressemitteilung

Saarbrücken – Ordnungswidrigkeiten kosten ab 1. Juni bis zu 1.000 Euro. Informationshotline unter Tel. 0681-501 3694.

„Ab dem 1. Juni sind Verstöße gegen Regelungen des saarländischen Nichtraucherschutzgesetzes bußgeldbewährt: Rauchern, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen blüht ab diesem Zeitpunkt eine Geldbuße bis zu 200 Euro, Wirte müssen bei Verstößen mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen“, so Gesundheitsminister Prof. Dr. Gerhard Vigener anlässlich des Nichtrauchertages.

„Das saarländische Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens hat sich in den letzten dreieinhalb Monaten bewährt und stellt eine ausgewogene Regelung dar, die schutzwürdige Interessen der Nichtraucher gerecht wird. Die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs und der hessischen Landesregierung hat deutlich gemacht, dass unsere Entscheidung richtig war, in inhabergeführten Gaststätten das Rauchen zu erlauben.

Die wichtige Botschaft ist, dass das Saarland in vielen Bereichen rauchfrei ist. Mit dem Gesetz haben wir versucht, eine ausgewogene Regelung des Nichtraucherschutzes mit Augenmaß und Verstand auf den Weg zu bringen und den Gesundheitsschutz für Nichtraucher zu verbessern. Auf der anderen Seite wird aber auch dem Bedürfnis der Raucherinnen und Raucher in unserer Gesellschaft ohne Beeinträchtigung und Belästigung Dritter auch in der Öffentlichkeit zu Rauchen und dem dringenden Wunsch der Gastronomie in ihren Geschäftsbetrieb nicht mehr als zwingen notwendig einzugreifen Rechnung getragen“.

„Es gilt im Saarland ein Rauchverbot in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen, in Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendhäusern, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Gaststätten. Verboten ist das Rauchen auch auf Spielplätzen. Das Rauchverbot gilt besonders für alle Gaststätten. Im Saarland ist es nur noch in inhabergeführten Gaststätten möglich, dass sich Gaststätten ohne Nebenraum zu Rauchergaststätten erklären können“, so Gesundheitsminister Vigener.

Eine Ausnahme vom Rauchverbot besteht auch in Gaststätten mit abgeschlossenem Nebenraum. Dort besteht die Möglichkeit, dass ein Gaststättenbetreiber das Rauchen in vollständig abgetrennten Nebenräumen erlauben kann, wenn diese Räume in deutlich erkennbarer Weise als Raucherräume gekennzeichnet sind. Voraussetzung ist eine bauliche so wirksame Trennung, dass keine Gesundheitsgefahren für Dritte durch passives Rauchen entstehen und der Raucherbereich von der Grundfläche und der Anzahl der Sitzplätze nicht größer ist als der nichtraucherbereich.

Tabakrauch ist nach einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums die gefährlichste vermeidbare Innenraumverschmutzung. Er enthält über 70 Substanzen, die krebserregend sind oder in diesem Verdacht stehen. Nach dieser Studie sterben in Deutschland jedes Jahr über 260 Nichtraucher an passivrauchbedingtem Lungenkrebs und circa 3000 Nichtraucher an passivrauchbedingten Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder chronischen Lungenerkrankungen. Es ist daher ein gesundheitspolitisch wichtiges Anliegen, den Schutz der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens weiter zu verbessern. Das Saarland liegt unter der bundesdurchschnittlichen Prävalenz für Lungenkrebs.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat das Hauptsacheverfahren für die beiden anhängenden Anträge für September terminiert. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hatten die Betreiber eines Shisha-Cafes Erfolg: Bis zur Entscheidung in der Hauptsache dürfen Sie das Pfeiffencafe weiter betreiben.