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Gesundheitsminister Sellering für noch engere Zusammenarbeit im Rettungswesen

Ministerium für Soziales und Gesundheit, Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Gesundheitsminister Erwin Sellering hat sich für eine noch engere Zusammenarbeit von Ärzten, Krankenhäusern und Rettungskräften in Mecklenburg-Vorpommern ausgesprochen. “Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erreichen ein immer höheres Lebensalter – das stellt die medizinische Versorgung insgesamt und auch das Rettungswesen vor neue Herausforderungen”, sagte Sellering am Freitag beim DRK-Rettungsdienstkongress in Göhren-Lebbin. So sei damit zu rechnen, dass die Retter immer häufiger nicht zu Unfällen gerufen werden, sondern zu Patienten, die an Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems leiden oder einen Schlaganfall erlitten haben. “Wir müssen alle Beteiligten im Gesundheitswesen optimal vernetzen, damit die Patienten im gesamten Land auch in Zukunft schnell und effektiv Hilfe bekommen können”, sagte Sellering.

Eine Vielzahl von Vorschlägen liege hierzu bereits vor. In der Region Greifswald und Ostvorpommern solle beispielsweise versucht werden, den Kassenärztlichen Notdienst, die Notärzte und die Krankenhäuser noch stärker zu verzahnen. Der Kassenärztliche Notdienst soll dann künftig statt in wechselnden Hausarztpraxen bei den Krankenhäusern angesiedelt sein. Vorteile sind: Es gibt eine feste Anlaufstelle – und sollte der Arzt bei der Untersuchung feststellen, dass weitere Untersuchungen oder Behandlungen im Krankenhaus notwendig sind, muss der Patient keine weiteren Wege auf sich nehmen. Außerdem sollen in der Region der Kassenärztliche Notdienst und der Notarzt über eine Rufnummer erreichbar sein. Die Mitarbeiter in der Integrierten Leitstelle entscheiden, ob der Rettungsdienst mit dem Notarzt des Rettunsdienstes zum Einsatz kommt oder ob der Kassenärztliche Notdienst den Patienten behandeln soll.

Sellering dankte den vielen haupt- und ehrenamtlichen Helfern im Rettungsdienst. “Sie setzen sich tagtäglich ein, um Menschenleben zu retten und Kranken oder Verletzten zu helfen. Das verdient unser aller Dank und Anerkennung.”

Hintergrund: Der Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern

Grundlage des Rettungsdienstes ist das Rettungsdienstgesetz M-V. Zum Rettungsdienst gehören die Notfallrettung und der Krankentransport. Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte, das Sozialministerium hat die Fachaufsicht. Die Träger des Rettungsdienstes müssen sicherstellen, dass die so genannte Hilfsfrist eingehalten wird: Ein geeignetes Rettungsmittel muss jeden an einer Straße gelegenen Notfallort in der Regel innerhalb von 10 Minuten erreichen können.

Landesweit gibt es insgesamt 108 Rettungswachen, in denen Rettungsassistenten und Rettungswagen stationiert sind. Die Notärzte sind an 45 Standorten landesweit abrufbar. Für die Notfallrettung gibt es außerdem drei Rettungshubschrauber im Land. Drei weitere Hubschrauber unterstützen den Krankentransport. Das DRK hat einen großen Anteil am Rettungsdienst Mecklenburg-Vorpommerns – an 79 Standorten ist das DRK präsent.

Ein Landesbeirat für das Rettungswesen berät das Sozialministerium in Fragen des Rettungsdienstes. Vertreten sind darin: der Landkreistag, der Städte- und Gemeindetag, die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung, der Verband der privaten Krankenversicherung, der Landesverband der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer, die Notärzte und die Rettungsassistenten in der Arbeitsgemeinschaft der in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Notärzte, die Krankenhausgesellschaft, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, die im Rettungsdienst mitwirkenden Hilfsorganisationen, der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des Bundesverbandes Eigenständiger Krankentransporte und Sanitätshilfsdienste, die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und das Innenministerium.