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Gesundheitsminister Vigener: Gesundheitsvorsorge bei saarländischen Schülern sehr gut

PRESSEMITTEILUNG

Saarbrücken – * Saarländer nehmen Früherkennungsuntersuchungen von Kindern sehr ernst * Kindergartenbesuch ist wichtig für Integration von Migranten * Zweiter Bericht über Gesundheit von Schulanfängern vorgestellt * Übergewicht und Adipositas stagnieren auf hohem Niveau * Bericht kann kostenlos im Ministerium angefordert werden

„Die Saarländer nehmen Früherkennungsuntersuchungen bei ihren Kindern ernst. Wir können eine hohe Teilnahme verzeichnen, so Gesundheitsminister Gerhard Vigener bei der Vorstellung des zweiten Berichts über die Gesundheit von Schulanfängern.

„In dem Bericht haben wir den Schwerpunkt auf zwei Fragestellungen gelegt: Welchen Einfluss hat die Teilnahme an allen Früherkennungsuntersuchungen auf die Gesundheit der Kinder, und welche Unterschiede gibt es zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund. Beide Fragen durchziehen den Bericht wie ein roter Faden und liefern interessante Erkenntnisse.“

Darauf wies Gesundheitsminister Prof. Dr. Gerhard Vigener bei der Vorstellung des zweiten Berichtes über die Gesundheit von Schulanfängern hin, in dem die Schuleingangsuntersuchungen des Einschulungsjahrgangs 2007 dokumentiert sind. Der erste Bericht war im Jahr 2005 erschienen und umfasste die Untersuchungsergebnisse des Einschulungsjahrgangs 2004. Insgesamt sind im vergangenen Jahr 8.783 Kinder von den jugendärztlichen Diensten der Gesundheitsämter untersucht worden, davon hatten 1.670 (19,0 Prozent) einen Migrationshintergrund.

Der Bericht belegt eindrucksvoll, wie wichtig es war, dass das Saarland bei der Überprüfung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U9 und nachgehenden Erinnerung an die Teilnahme eine Vorreiterrolle übernommen hat: Kinder, die an allen Untersuchungen teilgenommen haben, weisen nicht nur einen besseren Impfschutz auf, sondern auch deutlich weniger Entwicklungsstörungen und behandlungsbedürftige Befunde. Bei der Untersuchung hatte von rund 90 Prozent der Kinder das Vorsorgebuch vorgelegen, und fast drei Viertel von ihnen hatten an allen neun Untersuchungen teilgenommen. Im Jahr 1995 war es noch weniger als die Hälfte der Kinder gewesen. „Wir gehen davon aus, dass durch das Gesetz zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung der Anteil der Kinder mit kompletter Vorsorgeuntersuchung weiter ansteigen wird“, so Minister Vigener.

Positiv entwickelt hat sich in den letzten Jahren auch der Anteil der Kinder, die alle von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Institutes empfohlenen Impfungen erhalten haben: von weniger als 15 Prozent im Jahr 1998 auf über 80 Prozent im vergangenen Jahr. Da 87 Prozent der Kinder mit kompletter Vorsorgeuntersuchung auch einen kompletten Impfschutz haben – bei nicht unvollständiger Vorsorge sind es nur 70 Prozent – dürfte in Folge des Gesetzes zum Schutz von Kindern in den nächsten Jahren auch der Anteil der Kinder mit vollständigem Impfschutz weiter ansteigen.

Der Bericht zeigt auch, wie wichtig ein möglichst langer Kindergartenbesuch für Kinder mit Migrationshintergrund ist: Während über 80 Prozent der Kinder, die drei Jahre und länger einen Kindergarten besucht hatten, über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügten, waren es bei einem kürzeren Kindergartenbesuch nur rund 50 Prozent. Seit 1998 ist der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund, die vor der Einschulung keinen Kindergarten besucht haben, von elf auf weniger als ein Prozent zurückgegangen, gleichzeitig hat sich der Anteil der Kinder mit wenigstens dreijährigem Kindergartenbesuch von 45 Prozent auf 83 Prozent fast verdoppelt. Insgesamt hatten knapp drei Viertel der Kinder mit Migrationshintergrund (72 Prozent) gute deutsche Sprachkenntnisse, rund ein Viertel sprach nur gebrochen Deutsch, und drei Prozent verfügten über keine deutschen Sprachkenntnisse.

Ausgewählte Untersuchungsergebnisse

· Vorerkrankungen Bis zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung war rund die Hälfte der Kinder an Windpocken, etwas mehr als ein Drittel an Mittelohrentzündung und rund ein Viertel an Scharlach erkrankt. Nach der Wiedereinführung der Impfung gegen Keuchhusten im Jahr 1994 ist die Krankheitsquote von über 30 Prozent auf weniger als zwei Prozent zurückgegangen. Auch die „Kinderkrankheiten“ Mumps, Masern und Röteln sind durch konsequentes Impfen weitgehend zurückgedrängt worden. Rund zehn Prozent der Kinder hatten Allergien durchgemacht, Jungen deutlich häufiger als Mädchen.

· Operationen und Unfälle Mehr als ein Drittel der untersuchten Kinder war zum Untersuchungszeitpunkt bereits ein- oder mehrmals operiert worden, am häufigsten war die Entfernung der Rachenmandeln (rund 20 Prozent). Rund zwölf Prozent der Jungen und neun Prozent der Mädchen hatten einen oder mehrere Unfälle erlitten, die ärztlich behandelt werden mussten. Mit 83 Prozent waren Spielunfälle am häufigsten.

· Untersuchungsbefunde Bei fast einem Viertel aller Kinder wurde eine erstmalige oder erneute augenärztliche Abklärung wegen eines auffälligen Sehtestes empfohlen.

· Der Anteil von übergewichtigen und fettsüchtigen (adipösen) Kindern stagniert bzw. steigt nur noch wenig an: 5,2 Prozent der Jungen waren übergewichtig und 6,3 Prozent adipös, von den Mädchen waren 6,6 Prozent übergewichtig und 5,2 Prozent adipös. Damit liegt der Anteil der übergewichtigen oder adipösen Jungen um 0,2 Prozentpunkte über dem bisherigen Höchstwert von 2004, bei den Mädchen mit 11,8 Prozent um 0,1 Prozentpunkte unter dem bisherigen Höchstwert aus dem gleichen Jahr. Auffallend ist, dass Kinder mit Migrationshintergrund mit 16,8 Prozent deutlich häufiger übergewichtig sind als Kinder ohne Migrationshintergrund – hier sind es „nur“ 10,4 Prozent.

· Von Hauterkrankungen – in erster Linie Neurodermitis – waren zwölf Prozent der Kinder betroffen, bei jedem fünften Kind fanden sich krankhafte Befunde der Bewegungsorgane.

· Umschriebene Entwicklungsstörungen Bei rund einem Fünftel der Kinder lagen Verhaltensauffälligkeiten vor, bei Jungen (23,2 Prozent) deutlich häufiger als bei Mädchen (14,5 Prozent), am häufigsten waren Konzentrationsschwäche und Unruhe. Behandlungsbedürftige Sprachstörungen wiesen r18,6 Prozent der Kinder () der Kinder auf, auch hier waren Jungen häufiger betroffen als Mädchen. 13 Prozent der Kinder hatten Entwicklungsrückstände im Bereich der Feinmotorik und Visumotorik, 12 Prozent im Bereich Feinmotorik und acht Prozent im kognitiven Bereich. Häufiger lagen Entwicklungsstörungen in verschiedenen Bereichen vor, Die dargestellten Entwicklungsrückstände finden sich zum einen bei Kindern mit angeborener und erworbener Schädigung oder chronischen Erkrankungen, zum anderen sind sie aber verursacht durch unzureichende Förderung an sich „gesunder“ Kinder..

· Schulempfehlungen Auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung wurde für insgesamt 84,4 Prozent der Jungen und 89,7 Prozent der Mädchen die Einschulung in die Regelschule empfohlen. Den übrigen Kindern wurde der Besuch des Schulkindergartens oder der Sonderschule oder eine Zurückstellung aus medizinischen Gründen oder eine Zurückstellung in den Sonderkindergarten empfohlen.

In den vergangenen Jahren hat die Landesregierung wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die gesundheitliche Versorgung von Kindern im Vorschulalter zu verbessern:

· Gesetz zum Schutz der Kinder vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung Wie bereits angeführt, hat das Saarland mit dem Gesetz zum Schutz der Kinder vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung vom 7. Februar 2007 als erstes Bundesland die Möglichkeit geschaffen, durch Motivation zur Teilnahme über persönliche Einladung und durch nachgehende Interventionen bei Versäumnis der Untersuchung innerhalb der vorgesehenen Frist eine Verbesserung der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen zu erreichen.

· Landesprogramm „Frühe Hilfen“ Das Landesprogramm „Frühe Hilfen“ hat das Ziel, das Elternwissen um kindliche Bedürfnisse und gesundes Aufwachsen zu stärken, mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Entwicklung der Kinder zu erkennen und Beratung und Hilfen für die Familien einzuleiten. Um die Kompetenz der Eltern im Umgang mit dem Kind und als primäre und wichtigste Bezugspersonen des Kindes zu fördern, wird ihnen in Wohnortnähe der Kurs „Das Baby verstehen“ angeboten, in dem Wissen um das Kind, um kindliche Bedürfnisse und Entwicklungsförderung vermittelt wird. Gleichzeitig werden im Projekt „Keiner fällt durchs Netz“ Familien mit psychosozialer Problemlage, die die gesunde Entwicklung des Kindes gefährden kann, identifiziert und auf Angebote der Beratung, Hilfe und Unterstützung hingewiesen, die auf Wunsch auch vermittelt werden. In das Projekt sind auch die Ärztinnen und Sozialarbeiterinnen in den neu geschaffenen Koordinierungsstellen der Landkreise bzw. des Regionalverbandes eingebunden. Als neue Hilfeform betreuen Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern Familien, in denen das Wohl des Kindes gefährdet ist, im ersten Lebensjahr im häuslichen Umfeld. Auch wenn jenseits des ersten Lebensjahres, z.B. im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen oder sonstiger medizinischer Anlässe, Förderbedarf für das Kind oder Unterstützungsbedarf für die Familie festgestellt wird, bleiben die Koordinierungsstellen Ansprechpartner für die weiteren Hilfemaßnahmen.

· Beratung bei Entwicklungsförderung In Ergänzung zu den oben genannten Maßnahmen halten alle Frühförderstellen als niedrigschwelliges Angebot ein unentgeltliches Beratungsangebot für Familien mit chronisch kranken und/oder entwicklungsverzögerten Kindern vor.

· Neuordnung der Frühförderung In der Umsetzung des im Sozialgesetzbuch IX festgeschriebenen Anspruchs auf Früherkennung und Frühförderung sowie der darauf basierenden Frühförderverordnung wurde im Saarland die Frühförderung neu geordnet. Die Frühfördereinrichtungen halten nun als „interdisziplinäre Frühförderstellen“ für Kinder mit Förderbedarf in mehreren Bereichen ein komplexes Angebot an Fördermaßnahmen vor, so dass die Förderung in einer Hand liegt. Kinder mit isoliertem Förderbedarf, z.B. Sprachtherapie oder Krankengymnastik, erhalten entsprechende Therapien weiterhin direkt über das Versorgungssystem. Für Kinder mit alleinigem Frühförderbedarf bleibt die öffentliche Hand alleiniger Kostenträger.

· Förderung des Kindergartenbesuchs Durch die seit 2000 durch das Land erbrachte Freistellung der Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr hat sich der Anteil der Kinder, die regelmäßig einen Kindergarten besuchen, kontinuierlich erhöht. Dies gilt im besonderen Maße für Kinder mit Migrationshintergrund mit der Folge einer deutlich verbesserten Integration.

· Saarländisches Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetz vom 18.06.2008 Mit dem Gesetz und der dazugehörigen Ausführungsverordnung werden alle Betreuungsformen wie Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort als Tageseinrichtungen für Kinder – zeitgerecht und an modernste pädagogische Erkenntnisse angepasst – gleich behandelt. Ebenso gleichberechtigt wurde die Kindertagespflege einbezogen. Darin sind auch ärztliche Untersuchungen von Kindern vor der Aufnahme in eine Tageseinrichtung und ärztliche Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst während des Aufenthaltes in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege vorgesehen. Dabei soll auch der altersentsprechende Impfschutz überprüft und bei unvollständigem Impfschutz auf eine Komplettierung hingewirkt werden. (VO steht noch aus)

· Bildungsprogramm für saarländische Kindergärten Das im Jahr 2006 vorgestellte Bildungsprogramm für Saarländische Kindergärten bietet den Erzieherinnen und Erziehern einen fachlichen Orientierungsrahmen für die pädagogische Arbeit mit Kindern in Kindergärten und Kindertagesstätten. Das Bildungsprogramm wird dazu beitragen, die vielfachen Aspekte des individuellen Förderbedarfs besser zu erkennen und eine fachgerechte Förderung im Kindergartenalltag zu ermöglichen.

· „Früh Deutsch lernen“ – Sprachkurse für Kinder mit Migrationshintergrund im Halbjahr vor der Einschulung Um die Chancen für eine guten Schulstart zu verbessern, bieten bereits seit dem Schuljahr 2003/2004 an Grundschulen in allen Landkreisen – das Sprachförderprogramm “Früh Deutsch lernen“ für Kinder an, die die deutsche Sprache nicht ausreichend sprechen und verstehen können. In den Kursen, die für die Eltern kostenlos sind, lernen die Kinder in 10 Stunden pro Woche sechs Monate lang deutsch. Nahezu alle Kinder erwerben gute Sprachkenntnisse und können die erste Klasse besuchen. Auch nach der Einschulung stehen die Kursleiterinnen und -leiter noch einige Monate für ergänzende Sprachförderung zur Verfügung, um das Gelernte gezielt zu vertiefen und den Einstieg in die Grundschule erfolgreich zu gestalten.

Förderung von Kindern mit chronischen Krankheiten und Beeinträchtigungen Die Integration von Kindern mit chronischen Krankheiten und Beeinträchtigungen im Kindergartenbereich wird von Seiten der Eltern und Einrichtungen gut angenommen und weiter ausgebaut. Gleiches gilt auch für den Schulbereich. Das Überprüfungsverfahren bei notwendiger sonderpädagogischer Förderung wurde transparenter gestaltet. Mit der im Schulpflichtgesetz geschaffenen Möglichkeit der befristeten Ausschulung schwer kranker und behinderter Kinder wird individuellen Krankheits- und Entwicklungsverläufen besser Rechnung getragen.

· Handlungsbedarfbesteht im Bereich der Früherkennungsuntersuchungen, die dem gesellschaftlichen Bedarf angepasst werden müssen. Die dem Kinder-Früherkennungsprogramm zugrunde liegenden „Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“ („Kinder-Richtlinien“) werden zurzeit vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland, grundlegend überarbeitet. Bisher ist z.B. die Gesundheitsberatung trotz vielfach fehlendem Elternwissen kein Bestandteil des Leistungskatalogs. Die Kinderrichtlinien als untergesetzliche Norm verpflichten zwar die Ärztinnen und Ärzte, bei Hinweisen auf Gefährdung des Kindeswohles die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, unterstützen damit aber nicht das anzustrebende präventive Handeln. Und wie vor fehlt es den Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen an einer verbindlichen Standardisierung und sachgerechten Dokumentation der erhobenen Befunde. Damit können aus den Untersuchungen keine epidemiologischen Aussagen über die Häufigkeit von Erkrankungen und Beeinträchtigungen im frühen Kindesalter abgeleitet werden. So lange sich das nicht ändert, bleiben die Schuleingangsuntersuchungen die wichtigste Datenquelle, die auf Länderebene Informationen über die Kindergesundheit liefert.

Hintergrund: Die Einschulungsuntersuchung im Saarland

Die Einschulungsuntersuchung findet in der Regel in den sechs bis sieben Monaten vor Beginn des neuen Schuljahres statt. Aufgerufen sind zu dieser Untersuchung alle Kinder, die mit Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig werden, d.h. alle Kinder, die bis zum 30.6. das sechste Lebensjahr vollendet haben, darüber hinaus alle Kinder, die vor diesem Zeitpunkt eingeschult werden sollen; diese sind in der Regel bis zu sechs Monate jünger, können aber auch bei guter Entwicklung noch jünger sein. Außerdem werden auch alle Kinder untersucht, die aus medizinischen Gründen ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden und alle Kinder, die zwar regulär eingeschult wurden, aber im ersten Jahr eine Fördermaßnahme besucht haben, d.h. z. B im Schulkindergarten oder innerhalb der Regelschule eine zusätzliche Förderung erhalten haben.

Wie wird die Untersuchung durchgeführt?

Die Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter laden die Kinder mit den Eltern (bzw. sonstigen Erziehungsberechtigten) schriftlich zu einem Untersuchungstermin ein. Der Einladung liegt ein vertraulicher Fragebogen bei, in dem Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte der Kindes erfragt werden; außerdem wird gebeten, Impfbuch und Vorsorgebuch zum Untersuchungstermin mitzubringen. Die Untersuchung erfolgt wohnortnah in der Schule oder im Kindergarten bzw. auch im Gesundheitsamt. Die Untersuchung dient der Gesundheitsvorsorge, der Krankheitsfrüherkennung, der Feststellung des Entwicklungsstandes sowie der Abklärung und Beratung in schulspezifischen Fragestellungen.

Zur Vorgeschichte des Kindes werden Daten zur allgemeinen Entwicklung, zur Krankheitsanamnese, zu durchgeführten Fördermaßnahmen, zu präventiven Maßnahmen sowie zur Inanspruchnahme von Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge erfragt. Die Untersuchung umfasst die Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, der sensomotorischen, kognitiven und sprachlichen Entwicklung sowie eine körperliche Untersuchung mit Überprüfung der Motorik und Koordination.

Im Gespräch mit den Eltern werden bestehende oder festgestellte Probleme und Befunde besprochen und gegebenenfalls notwendige Therapie- oder sozialkompensatorische Maßnahmen empfohlen. Bei medizinischem Abklärungsbedarf erhalten die Erziehungsberechtigten einen Brief mit den festgestellten Befunden mit der Bitte, diesen an die Kinderärztin/den Kinderarzt oder die Hausärztin/den Hausarzt weiterzugeben. Notwendige sozialkompensatorische Maßnahmen (z. B. familienunterstützende Hilfen, therapeutische Schülerhilfe) wird Hilfestellung angeboten. Präventive Maßnahmen (Sport, Ernährung, Jodidgabe, Komplettierung von Impfungen) werden ausführlich besprochen und entsprechendes Informationsmaterial mitgegeben.

Mit den Erziehungsberechtigten wird gemeinsam beraten, ob die Entwicklung des Kindes in körperlicher, geistiger, seelischer und sozialer Hinsicht den Anforderungen, die die Schule an das Kind stellt, gewachsen ist, oder ob zusätzliche Maßnahmen der Förderung innerhalb des Klassenverbandes oder an einer Schule mit sonderpädagogischer Förderung notwendig sind. Gegebenenfalls wird das Kind noch ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Eine entsprechende schulärztliche Empfehlung wird mit Unterschrift der Eltern und der untersuchenden Schulärztin bzw. dem Schularzt an die zuständige Grundschule weitergeleitet.

Gibt es einheitliche Kriterien für die Untersuchung?

Seit 1995 erfolgt die Untersuchung der saarländischen Schulanfänger und die Dokumentation der Befunde nach dem Saarländischen Untersuchungs- und Dokumentationsverfahren. Es wurde aus der Praxis heraus gemeinsam von Jugendärztinnen und Jugendärzten der Gesundheitsämter und der Fachabteilung des damaligen Ministeriums für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales entwickelt. Ein landesweit standardisiertes Untersuchungsverfahren erlaubt die Vergleichbarkeit von Befunden. Die Untersuchung ist in ihrem Mindestumfang vorgegeben und nach einheitlichen Kriterien durchzuführen und zu bewerten.