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Gesundheitsministerin Ross-Luttmann: „Gemeinsamer Bundesausschuss muss Kostenübernahme von Schnelltests im Sinne der Patientinnen und Patienten regeln“

Niedersächsische Strategie gegen multiresistente Keime (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Versorgungseinrichtungen

Hannover – Niedersachsens Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann macht gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA), der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Tempo beim Kampf gegen multiresistente Keime. Ross-Luttmann: „Es gilt, Patientinnen und Patienten noch besser vor multiresistenten Keimen zu schützen. Ein Schnelltest auf einen kritischen Keimbefall schon vor der Aufnahme ins Krankenhaus sorgt bei allen Beteiligten für die notwendige Sicherheit.“ Zugleich dürften betroffene Patientinnen und Patienten nicht diskriminiert werden.

„Es kann nicht sein, aus ökonomischer Sicht auf die Untersuchung einer Besiedlung von Menschen mit MRSA zu verzichten, nur weil Screeninguntersuchungen und Hygienemaßnahmen mitunter zeitaufwändig und kostenintensiv sind. Hier muss ein Umdenken im Sinne der Patientinnen und Patienten stattfinden. Wir brauchen eine Lösung zur Kostenübernahme. Das muss der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen zügig bundesweit regeln. Umfangreiche und oft erfolglose Therapiemaßnahmen kommen sonst später viel teurer zu stehen“, machte Gesundheitsministerin Ross-Luttmann heute in der Ärztekammer Hannover deutlich.

In Niedersachsen soll eine Fünf-Punkte-Strategie den Schutz vor multiresistenten Keimen konsequent ausbauen. Die niedersächsische Strategie setzt auf die Zusammenarbeit verschiedener Akteure im Gesundheitswesen: Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausträger, ambulante Versorgung, Krankenkassen und Wissenschaft. Zu ihren Elementen zählen die datengestützte Überwachung und Erfolgskontrolle, die Einführung von Maßnahmen der Prävention, die Fortbildung und Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Ausbau von Rahmenbedingungen sowie Betrachtung der ökonomischen Aspekte.

„Durch eine zentrale Geschäftsstelle für ein landesweites Netzwerk beim NLGA werden wir auch die Rahmenbedingungen stärken“, so Ross-Luttmann. Wesentliche Fra gen zu multiresistenten Keimen sollen dort beantwortet werden. Die Einbindung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Qualitätszirkel solle zusätzlich optimierte Bedingungen schaffen. Darüber hinaus sei eine Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes in Bezug auf inhaltliche Vorgaben für die Hygiene beabsichtigt.

Das bundesweit einmalige Projekt ARMIN (Antibiotika Resistenz Monitoring in Niedersachsen), durchgeführt vom NLGA und einigen niedergelassenen Laboratorien erfasse Resistenzdaten und leite diese anonym und elektronisch an das NLGA. „Damit wird eine langfristige Überwachung von wichtigen Daten möglich. Diese Messgrößen spielen eine zentrale Rolle, um Gesundheitsgefahren fundiert zu erfassen und Maßnahmen zur Eindämmung antibiotikaresistenter Erreger frühzeitig einsetzen zu können“, so Dr. Matthias Pulz , Präsident des Landesgesundheitsamtes.

Gegenseitige Transparenz und Information über die MRSA-Problematik solle zum Standard in der Kommunikation zwischen den Beteiligten werden. Die gezielte Fortbildung zu Netzwerkmoderatoren versorge die Mitarbeiter vor Ort mit notwendigem Expertenwissen, um präventiv arbeiten zu können.

Auch die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) räumt dem Thema hohe Priorität ein. Sie wird im Rahmen der Netzwerk-Aktivitäten vor allem die ärztliche Fortbildung und das Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis intensivieren. Dazu Kammerpräsidentin Dr.med. Martina Wenker: „Der beste Patientenschutz vor Krankenhausinfektionen ist ein gutes, vorbeugendes Risikomanagement, bei dem das ärztliche und nichtärztliche Personal eine hohe Verantwortung trägt. Die Eindämmung von MRSA ist aus ethischen, medizinischen und ökonomischen zwingend erforderlich.” Die niedersächsische Ärztechefin kündigte dazu flächendeckend Fortbildungsveranstaltungen in den elf ÄKN-Bezirksstellen an, “bei denen wir auch auf unseren umfangreichen Behandlungsfehler-Pool der Norddeutschen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen zurückgreifen können.“

http://www.nlga.niedersachsen.de