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Gesundheitsministerin von der Decken überreicht 100.000 Euro-Förderbescheid für Fachstelle TABU zum Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung – Bedarf an Beratung und Prävention ist weiter hoch

Medien-Information

KIEL. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat heute (16.2.) einen Förderbescheid über 100.000 Euro an die Fachstelle TABU der Diakonie Altholstein zum Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C) offiziell überreicht. Bei einem Besuch vor Ort in Kiel Gaarden machte sich die Ministerin ein Bild von der Arbeit.

Ministerin von der Decken betont: „Die Fachstelle TABU der Diakonie Altholstein leistet seit 2018 spezialisierte und hochsensible Arbeit zum Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in Schleswig-Holstein. Sie bietet ein landesweites Angebot, das sich gezielt an betroffene und gefährdete Frauen und Mädchen richtet. Mit der Förderung tragen wir dazu bei, dass dieses wichtige Angebot verlässlich betrieben werden kann. Wir wollen Mädchen und Frauen besser schützen. Denn kein Mädchen oder keine Frau sollte gezwungen werden, ihre Genitalien verstümmeln zu lassen.“

Über das Ministerium für Justiz und Gesundheit erhält die Fachstelle TABU die Förderung in Höhe von 100.000 Euro für das Jahr 2026. Die Landesfinanzierung ermöglicht es, die grundlegende Beratungsarbeit der Fachstelle fortzuführen. Die Förderung umfasst ein Beratungstandem in Teilzeit, bestehend aus einer sozialpädagogischen Fachkraft sowie einer „Community Coach“ und sichert damit die kontinuierliche Unterstützung von betroffenen Frauen und Mädchen. „Die Arbeit unserer Fachstelle für Frauengesundheit bedeutet Schutz, Aufklärung und Unterstützung für Betroffene und ist für viele ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe“, erläutert Vanessa Trampe-Kieslich, Geschäftsbereichsleitung Soziale Hilfen der Diakonie Altholstein.

Die Fachsstelle TABU erlebt täglich, dass weibliche Genitalverstümmelung auch in Schleswig-Holstein Realität ist. Der Beratungsbedarf hält unvermindert an. Insbesondere Anfragen im Zusammenhang mit FGM/C und Asyl haben nach Angaben der Beratungsstelle in den vergangenen Jahren zugenommen. Insgesamt wurden im Jahr 2025 130 Personen persönlich beraten. Darüber hinaus haben diverse Begleitungen zu Ärzt*innen, Behörden u.a. stattgefunden. „Parallel wächst die Nachfrage nach kollegialer Beratung durch sensibilisierte Fachkräfte und Ehrenamtliche – ein deutliches Zeichen dafür, dass das Thema stärker wahrgenommen wird und zugleich weiterhin große Unsicherheiten bestehen“, so Trampe-Kieslich.

Vorliegende Zahlen verdeutlichen die Dimension der Betroffenheit: Nach Schätzungen des Bundesfamilienministeriums (2024) sind in Deutschland rund 86.500 Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, hinzu kommen 11.100 potenziell betroffene Mädchen sowie weitere 25.000 gefährdete Mädchen. Insgesamt sind damit bundesweit fast 123.000 Frauen und Mädchen von FGM/C betroffen oder bedroht. Für Schleswig-Holstein liegen spezifische Dunkelzifferschätzungen von Terre des Femmes aus dem Jahr 2022 vor. Demnach sind im Land etwa 2.000 Frauen und rund 1.000 Mädchen betroffen, weitere 461 Mädchen gelten als potenziell gefährdet – insgesamt also rund 3.500 Frauen und Mädchen, die in Schleswig-Holstein von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder gefährdet sind.

Dabei spiegeln die Beratungszahlen das tatsächliche Ausmaß der Betroffenheit nur eingeschränkt wider. „Viele gefährdete oder betroffene Frauen und Mädchen erreichen spezialisierte Angebote nicht – insbesondere in ländlichen Regionen. Frauen, die erst seit kurzer Zeit in Deutschland leben, suchen eine Beratungsstelle häufig erst dann auf, wenn FGM/C im Asylverfahren relevant wird. Der Weg bis zur Kontaktaufnahme ist oft lang und von Unsicherheit geprägt“, erläutert Trampe-Kieslich.

Die neue Landesfinanzierung ist vor dem Hintergrund erheblicher finanzieller Herausforderungen von zentraler Bedeutung. Die Fachstelle TABU stand nach Angaben des Trägers zuletzt vor der Schließung, da die beiden EU-geförderten „AMIF-Projekte“, über die ein Großteil der Arbeit finanziert wurde, ausgelaufen sind bzw. in Kürze enden. Eine Anschlussfinanzierung über AMIF war aufgrund der Förderbedingungen nicht möglich. Die Bewilligung eines neuen Antrags ist äußerst ungewiss. „Vor diesem Hintergrund ist die jetzige Landesförderung als Basis ein wichtiges und starkes Signal. Sie ermöglicht es, die etablierte Beratungsarbeit von TABU weiter aufrechtzuerhalten“, so Trampe-Kieslich, auch wenn die Arbeit aufgrund der ausgelaufenen Projekte nur auf einem deutlich reduzierten Niveau fortgeführt werden könne.

„Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Die Förderung des Landes ist ein wichtiges Signal und hilft, die Arbeit unserer Fachstelle zum Schutz von Mädchen und Frauen in Schleswig-Holstein zu sichern. Gleichzeitig braucht es langfristig tragfähige Strukturen und weitergehende Investitionen, um Prävention und Versorgung flächendeckend zu stärken“, betont Gesa Kitschke, Geschäftsführerin der Diakonie Altholstein. „Der Schutz vor einer Gewaltform, die häufig im Verborgenen stattfindet, braucht Sichtbarkeit, fachliche Expertise und verlässliche Rahmenbedingungen – damit betroffene und gefährdete Mädchen und Frauen dauerhaft wirksam unterstützt werden können.“

Hilfe und Info für Betroffene: Fachstelle TABU in Kiel | Diakonie Altholstein Telefon:0431 26093119

mehrsprachige Info unter: https://www.diakonie-altholstein.de/den-alltag-meistern/tabu/schutzbrief