Kiel – Land, Kreise und kreisfreie Städte haben in diesem Jahr nochmals deutlich mehr in die Krankenhäuser im Land investiert als im Vorjahr. 2025 haben wir gemeinsam rund 160 Millionen in Schleswig-Holsteins Kliniken investiert. Das ist ein notwendiger Kraftakt, damit Krankenhäuser eine funktionierende Basis für die Versorgung haben. Sie tragen einen essentiellen Teil zur Sicherung der Gesundheitsversorgung bei. Mein Dank gilt auch den kommunalen Partnern für die gemeinsamen finanziellen Anstrengungen
, betont Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken heute (22.12.). Bereits 2024 hatte Schleswig-Holstein mit 150 Millionen Euro deutlich mehr investiert als in den Jahren zuvor.
Die insgesamt rund 160 Millionen haben Land sowie Kreise und kreisfreie Städte nahezu hälftig aufgebracht. Der Gesamtbetrag (genau 159,8), der im Jahr 2025 in die Kliniken investiert wurde, betrifft
- 113,3 Millionen Einzelförderungen für Krankenhausbauprojekte. Davon sind 44 Millionen Euro im Rahmen der originären Investitionsförderung verausgabt worden, 68 Millionen Euro wurden aus dem Infrastrukturprogramm IMPULS bereitgestellt und 1,3 Millionen Euro von Land für sektorenübergreifende Versorgung.
- Außerdem sind 46,5 Millionen Euro als pauschale Fördermittel für die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern und für kleinere Baumaßnahmen bereitgestellt worden.
Zu den Baumaßnahmen, für die Investitionsmittel im Jahr 2025 bereitgestellt wurden, gehören beispielsweise Baumaßnahmen am Städtischen Krankenhaus in Kiel (Fortsetzung Haus 6), der Klinikanbau mit Palliativstation am St. Elisabeth Krankenhaus in Eutin, der Psychiatrie-Neubau am Westküstenklinikum in Heide, das Notfallzentrum in Reinbek oder der neue Pflegecampus auf dem Gelände des St. Adolf-Stifts in Reinbek.
In den Vorjahren beliefen sich die von Land und Kommunen für die Krankenhäuser bereitgestellten Investitionsförderungen in der Einzel- und der Pauschalförderung auf 150 Mio. Euro (2024), 125,6 Mio. Euro (2023), 106,9 Mio. Euro (2022), 103,0 Mio. Euro (2021), 97,0 Mio. (2020) Euro, 74,7 Mio. Euro (2019) und 93,6 Mio. Euro (2018).
Hintergrund Krankenhausfinanzierung
Für die Vergütung der Krankenhäuser, also für die laufende Betriebskostenfinanzierung, ist der Bund verantwortlich. Diese erfolgt auf bundesgesetzlicher Basis in erster Linie durch Mittel der Krankenkassen. Die Länder sind für die Investitionen in den Bau und in die Grundausstattung der Kliniken zuständig. Der Anteil dieser Investitionskosten macht einen vergleichsweise sehr geringen Anteil an den gesamten Krankenhauskosten aus. In Schleswig-Holstein sieht das Landeskrankenhausgesetz eine hälftige Finanzierung durch das Land einerseits sowie durch die Kreise und kreisfreien Städte andererseits vor.