KIEL. Das Gesundheitsministerium informiert fortlaufend zur Umsetzung der Krankenhausreform im Sozialausschuss. Heute (20.08.) berichtet Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. Neben einem Bericht zur Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes – zu dem das Ministerium bereits am Dienstag informiert hatte (Medieninformation:https://t1p.de/g9a52) – erläuterte die Ministerin zum Stand der Umsetzung:
1. Somatische Versorgung:
- Mit Blick auf die somatische Krankenhausplanung läuft derzeit die Auswertung der Prüfgutachten des Medizinischen Dienstes Nord zu den Anträgen der Kliniken (wie mitgeteilt, siehe Medieninfo https://t1p.de/pkkpk). Die Auswertung erfolgt in Vorbereitung auf das sich anschließende Anhörungs- und Stellungnahmeverfahren.
- Die Gespräche mit den Kliniken in den Versorgungsregionen sind bedarfsabhängig und im direkten Austausch mit dem Ministerium fortgesetzt worden, nachdem die Regionalgespräche mit allen Klinikträgern einer Region bereits vor dem Sommer abgeschlossen wurden. Ein Bedarf für weitere gemeinsame Gespräche mit allen Trägern einer Region konnte vor diesem Hintergrund derzeit nicht festgestellt werden. Falls innerhalb einer Versorgungsregion jedoch Einvernehmen aller Krankenhäuser darüber bestehen sollte, dass ein solches erforderlich ist, kann dieses ermöglicht werden.
- Im Rahmen des nun in Vorbereitung befindlichen Anhörungsverfahrens, welches Ende September 2026 beginnt, wird den Krankenhausgeschäftsführungen mitgeteilt, welche Leistungsgruppen beabsichtigt werden, dem jeweiligen Krankenhaus ab dem 1. Januar 2027 zuzuweisen und für welche beantragten Leistungsgruppen der Erlass eines Ablehnungsbescheides vorgesehen ist.
- Bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens, vorgesehen am 31. Oktober 2026, haben die Krankenhausgeschäftsführungen Gelegenheit, zu den beabsichtigten Entscheidungen Stellung zu nehmen und weitere Unterlagen einzureichen, die gegebenenfalls eine abweichende Bewertung begründen können.
- Es ist avisiert, zum Abschluss des Gesamtverfahrens einen Feststellungsbescheid pro Krankenhausstandort zu erlassen mit Wirkung zum 1. Januar 2027. In diesem Feststellungsbescheid sollen alle Anträge auf Zuweisung einer Leistungsgruppe, auf Ausweisung als Fachkrankenhaus oder andere Feststellungen aufgegriffen und zusammengefasst beschieden werden. Analog werden die Anhörungsschreiben ebenfalls pro Krankenhausstandort übermittelt, um ein strukturiertes und übersichtliches Verfahren zu gewährleisten.
- Zeitgleich bereitet das Ministerium derzeit sechs Regionalkonferenzen für Beteiligte vor. Die Konferenzen sollen an zentralen Orten in den jeweiligen Versorgungsregionen in einem Zeitfenster zwischen Ende September und dem Beginn der Herbstferien stattfinden. Im Rahmen der Regionalkonferenzen wird dargestellt, welche Krankenhäuser künftig welche Rolle in der Versorgung übernehmen werden und an welchen Stellen eine Konzentration von Leistungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der stationären Versorgung beitragen wird. Dabei ist – wie mitgeteilt – darauf hinzuweisen, dass es sich auch zu diesem Zeitpunkt um das geplante Zielbild der künftigen Versorgungsstruktur handelt. Das ordentliche Verfahren zur Zuweisung der Leistungsgruppen wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein.
- Zu den einzuladenden Beteiligten zählen die jeweiligen Landrätinnen/Landräte, Oberbürgermeisterinnen/Oberbürgermeister der Kreise und kreisfreien Städte, in denen die jeweilige Regionalkonferenz stattfindet, die jeweiligen Kreispräsidentinnen/Kreispräsidenten, die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen, die lokalen Landtags- und Bundestagsabgeordneten, Vertreterinnen/Vertreter der Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen und der Krankenhausgesellschaft sowie die Krankenhausgeschäftsführungen und die gesundheitspolitischen Sprecherinnen/Sprecher der Landtagsfraktionen.
- Es wird angestrebt, die Regionalkonferenzen für alle weiteren Interessierten öffentlich online zu streamen, um weiterhin transparent zum Thema zu informieren. Das Ministerium wird zu den Terminen informieren, wenn diese feststehen.
2. Psychiatrische Versorgung:
- Das Anhörungsverfahren für die Einführung der psychiatrischen Leistungsgruppen wurde im Juni abgeschlossen. Die von den jeweiligen Institutionen, Organisationen und Verbänden eingereichten Stellungnahmen wurden sorgfältig geprüft, ausgewertet und anschließend am 11. Juni 2026 in der AG Psychiatrie diskutiert.
- Ein Großteil der eingegangenen Anmerkungen wurde umgesetzt. So wurden beispielsweise Begrifflichkeiten der entsprechenden Richtlinien angepasst und die Strukturierung der Vorgaben in Mindestvoraussetzungen und Auswahlkriterien angepasst.
- Weiterhin wurden Formulierungen konkretisiert sowie Hinweise aufgenommen, welche Sachverhalte im allgemeinen Teil (AT) des neuen Krankenhausplans erläutert werden.
- Noch zu definierende Aspekte, wie Inhalte von Kooperationsverträgen oder die Ausweisung von Kapazitäten, werden aktuell erarbeitet.
- Derzeit laufen weitere Prüfungen und Auswertungen in Vorbereitung eines erneuten Umlaufverfahrens mit den an der Krankenhausplanung Beteiligten mit dem Ziel, Zustimmung zur Einführung der neuen Planungssystematik zu erhalten.
- Anschließen soll sich ein Antragsverfahren. Die entsprechenden Kliniken werden rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert werden.
- Gegenwärtig ist von einer Zuweisung der Leistungsgruppen im Laufe des Jahres 2027 auszugehen. Um den Kliniken ausreichend Zeit für die Schaffung erforderlicher struktureller und personeller Voraussetzungen zum Nachweis der Qualitätskriterien zu ermöglichen, ist ein Inkrafttreten der Leistungsgruppen zum 01.01.2028 vorgesehen.
3. Transformationsfonds:
- Ende Juli hat das Bundesamt für Soziale Sicherung den Bescheid für Fördermittelmittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds für die beiden ersten Anträge Schleswig-Holsteins erteilt. Ganz konkret soll in Bad Segeberg ein Hubschrauber-Dachlandeplatz realisiert werden und in Rendsburg die bestehenden Infrastrukturen in der Notaufnahme zu einem integrierten Notfallzentrum weiterentwickelt werden. Der nächste Schritt ist jetzt, dass die Krankenhäuser für ihre geplanten Maßnahmen eine vollständige und prüffähige Unterlage, die sogenannte KHU-Bau, einreichen.