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Gesundheitsministerium rät zu besonderer Vorsicht beim Umgang mit Asbest

Pressemitteilung

Saarbrücken – Das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass es immer wieder zu Einbrüchen bei Arbeiten auf Asbestdächern kommt. Die Erfahrungen der Gewerbeaufsicht haben gezeigt, dass vor allem Privatleute, die in Eigenarbeit ihr Dach renovieren oder eine Solarstromanlage montieren wollen, schon böse Überraschungen erlebt haben.

Aus gegebenem Anlass weist das Ministerium auf die seit 1. Dezember 2010 veränderte Rechtslage hin: Ein Aufbringen von Fotovoltaikanlagen auf asbesthaltige Eternitplatten ist seit Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung nicht mehr zulässig. „Wer unsachgemäß mit diesem Material umgeht, gefährdet seine eigene Gesundheit und die seiner Nachbarn“, so Verbraucherschutz-Staatssekretär Sebastian Pini. „Asbestfasern haben ein hohes kanzerogenes Potential. Am sichersten ist es daher, das Dach mit asbestfreien Platten oder Ziegeln eindecken zu lassen, um anschließend die Fotovoltaikanlage installieren zu lassen.“

Grundsätzlich ist ein Austausch der Dachplatten durch eine Fachfirma anzuraten. Diese Firmen müssen eine Sachkunde nachweisen und eine entsprechende Ausrüstung vorhalten. Außerdem übernehmen sie die fachmännische Entsorgung des Materials.

Privatpersonen dürfen Asbest-Dachplatten auch selbst austauschen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Gefahrstoffverordnung in puncto Asbest auch für private Haushalte gilt.

Viele Tipps uns Hinweise im Umgang mit Asbest hat das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz im Internet eingestellt unter: http://www.saarland.de