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Gesundheitsreform ist kein Erfolg für die Versicherten – Politik muss nachbessern, um Gefahren für Versicherte abzuwenden

Gemeinsame Presseerklärung

Siegburg – Gemeinsame Presseerklärung

AOK-Bundesverband, Bonn BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg

Nach der Entscheidung im Bundesrat bekräftigen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, dass durch die Gesundheitsreform die anstehenden Probleme in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gelöst, sondern neue geschaffen würden. Das Gesundheitswesen werde künftig durch mehr Bürokratie, mehr Staatsmedizin und weniger Wettbewerb geprägt sein. Zudem habe es die Koalition nicht geschafft, die Finanzen der GKV nachhaltig zu stabilisieren und strukturelle Reformen auf den Weg zu bringen. Auch der Steuerzuschuss übersteige das Niveau des Vorjahres erst 2010 – bis dahin bleibe es bei einer faktischen Kürzung.

Insbesondere mit dem im Jahre 2009 geplanten Gesundheitsfonds und dem dann festzulegenden Einheitsbeitragssatz mit Zusatzprämie würden viele neue Probleme geschaffen, die in der geplanten Form erhebliche Gefahren für die Finanzierungs- und Versorgungssicherheit bergen. Die Politik müsse die Zeit nutzen, um die drohenden Gefahren für die Versicherten abzuwenden. Besser sei es, auf den Gesundheitsfonds vollständig zu verzichten. Es sei nur eine Frage der Zeit, wann die nächste Reform anstehe, so die Spitzenverbände.

Trotz erheblicher Kritik an der Reform sind die Spitzenverbände und die Krankenkassen im Interesse ihrer Versicherten dabei, Detailregelungen des Gesetzes umzusetzen. Das betrifft insbesondere die Fragen rund um die leistungs- und beitragsrechtlichen Änderungen im Gesetz, wie zum Beispiel die Einführung der Versicherungspflicht für alle und das damit verbundene Rückkehrrecht in die GKV für bislang Nicht-Versicherte oder aber die Änderungen bei den Schutzimpfungen bzw. Rehabilitationsleistungen, die künftig Pflichtleistungen der Kassen sind. Die Kassen sind zudem bereits dabei, neue Tarife für die neuen Wahlmöglichkeiten der Kassenmitglieder – wie Kostenerstattung, Selbstbehalttarife, Beitragsrückerstattung oder Bonus-Programme – zu entwickeln. Zudem werden organisationsrechtliche Änderungen wie die Bildung eines Dachverbandes, Errichtung eines neuen Instituts für die ambulante Versorgung etc. pp. auf den Weg gebracht.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter http://www.gkv.info