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Gesundheitsreform verbessert Situation Behinderter – Wesentliche Fortschritte bei Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Berlin – Anlässlich der heutigen aktuellen Stunde zur Gesundheitspolitik erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die Gesundheitsreform bringt eine Reihe von Verbesserungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen.

Ein wesentlicher Fortschritt ist, dass die geriatrische Rehabilitation Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen wird. Das heißt, auch alte und pflegebedürftige sowie schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Rehabilitation.

Für Behinderte wird dauerhaft sichergestellt, dass sie auch dann individuell mit Hilfsmitteln versorgt werden, wenn eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft nicht mehr vollständig möglich ist.

Die Gesundheitsreform bringt zudem Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen: Sie haben zukünftig einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege.

Außerdem werden die Leistungen für Schwerkranke in der palliativmedizinischen Versorgung verbessert und eine spezialisierte ambulante Palliativmedizin eingerichtet. Die betroffenen Patienten können in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld bleiben.