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Gesundheitsreform: Verfassungsrechtliche Fragen nach wie vor unbeantwortet

LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:

Berlin – Zu den Beratungen der Gesundheitsreform im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und rechtspolitische Sprecherin:

Bundesjustizministerin Zypries und der Staatssekretär aus dem Bundesinnenminister konnten in zwei Stunden nicht die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die geplante Gesundheitsreform ausräumen. Das Motto der schwarz-roten Koalition ist wieder einmal “Augen zu und durch”, gegen jede verfassungsrechtliche Vernunft.

Die Eingriffe in die Vertragsautonomie und die Eigentumsrechte der derzeit privat Versicherten sowie die einseitige steuerliche Förderungen der gesetzlich Versicherten für die Kinder provozieren ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Einigkeit bestand bei Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen darin, dass eine notwendige und fundierte Analyse über die Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform fehlt. Die Frage bleibt unbeantwortet, wie sich die private Krankenversicherung mit dem neuen Basistarif für die derzeit Versicherten entwickelt.

Verfassungskonforme Gesetze sehen anders aus.