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Gesundheitssenator Dietrich Wersich begrüßt den Aufbau von ambulanten Palliativ Care Teams in Hamburg

Spezialisierte Palliativversorgung in den eigenen vier Wänden

Hamburg – Unheilbar kranke Menschen mit einer begrenzten Lebenserwartung benötigen eine besondere Versorgung und Betreuung. Die meisten wünschen sich, die letzte Zeit in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Bislang stand eine solche ambulante Versorgung durch so genannte Palliativ Care Teams (PCTs) aufgrund schwieriger Abrechnungsmodalitäten aber nicht allen Betroffenen zur Verfügung. In Hamburg haben nun Krankenkassen und PCTs einen Vertrag geschlossen, der diese qualifizierte Betreuung in der Hansestadt sicher stellt. Hamburg ist damit das erste Bundesland, in dem ein solcher Abschluss gelungen ist. Realisiert werden sollen für Hamburg mittelfristig acht Palliativ Care Teams sowie ein Team speziell für die Versorgung von Kindern. Fünf Teams für Erwachsene haben bereits die Arbeit aufgenommen.

“Es freut mich sehr, dass mit den heute vorgestellten Vertragsabschlüssen in Hamburg flächendeckend die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung eingeführt werden kann”, so Gesundheitssenator Dietrich Wersich. “Nachdem wir die gesetzlichen Grundlagen geschaffen hatten, ist damit der fehlende Baustein zur Realisierung ergänzt. Die Palliativ Care Teams können nun ihre Arbeit zum Wohle der schwerstkranken Menschen in unserer Stadt unter verbindlichen Bedingungen fortführen und ausbauen und so dem Wunsch der Betroffenen nach einer Versorgung und Betreuung in den eigenen vier Wänden nachkommen.”

Seit April 2007 haben gesetzlich Versicherte gemäß § 37b Sozialgesetzbuch V (SGB V) einen Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Bisher konnten Leistungen der SAPV jedoch nur in Einzelfällen mit den Kostenträgern abgerechnet werden. Bundesweit hat es eine verzögerte Einführung bei der Umsetzung dieser neuen Versorgungsform gegeben. Um die Umsetzung in Hamburg voranzutreiben, hatte die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) die rechtlichen und steuerlichen Folgen verschiedener Rechtsformen der künftigen PCTs prüfen und einen Mustervertrag entwerfen lassen. Das Hamburger Gutachten ist das erste, das sich der Prüfung der möglichen Rechtsformen und steuerlichen Auswirkungen für die künftigen Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung annimmt.

Damit wurde die Grundlage geschaffen, dass sich in Hamburg Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte zu PCTs zusammenschlossen. Diese ermöglichen eine intensive und umfassende Versorgung Schwerstkranker in der vertrauten Umgebung. Die PCTs koordinieren den Versorgungs- und Betreuungsbedarf des Einzelnen, erbringen Leistungen und ziehen bei Bedarf weitere Kräfte, wie zum Beispiel Ehrenamtliche und Physiotherapeuten, hinzu.

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung wird das in Hamburg bereits sehr gute Versorgungsangebot mit Palliativeinheiten in Krankenhäusern, stationären Hospizen für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene, ambulanten Palliativ- und Hospizdiensten, spezialisierten Pflegediensten, Beratungsstellen, der seit 2007 bestehenden Koordinierungsstelle Hospiz & Palliativarbeit und der engagierten Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer nachhaltig ergänzen.

Gesundheitssenator Wersich: “Ich möchte mich besonders bei den Akteuren bedanken, die diesen Durchbruch in Hamburg ermöglicht haben. Denn statt sich in ruinöser Konkurrenz aufzureiben ist es ihnen gelungen, bereits bestehenden Sachverstand und Engagement über ein gemeinsames Vorgehen in die neuen Angebote überzuleiten.