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GKV oder PKV? Beamtinnen und Beamten vor Berufsantritt die Wahl geben!

Pauschale Beihilfe

Berlin – Aktuell wird erneut diskutiert, die sogenannte pauschale Beihilfe flächendeckend einzuführen. Diese ermöglicht es Beamtinnen und Beamten, den Arbeitgeberanteil einer gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen. In den Ländern Bremen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Sachsen und Thüringen ist dies bereits möglich. Dazu Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Wir möchten auch neu ins Berufsleben eintretenden Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit geben, sich für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entscheiden. Die Regelung der pauschalen Beihilfe zum Start einer Beamtenlaufbahn sollte daher bundesweit gelten. Argumente der privaten Krankenversicherung (PKV), dass dies für den Staat teurer würde, sind nicht stichhaltig. Im Gegenteil: Die pauschale Beihilfe kann zur Generationengerechtigkeit beitragen.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 29 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK)
– BARMER
– DAK-Gesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– hkk – Handelskrankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse

Der vdek wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Heute arbeiten bundesweit fast 800 Beschäftigte beim vdek. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit nahezu 450 Beschäftigten sowie knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.