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GKV-Versicherte in NRW nicht weiter diskriminieren

Ambulante Versorgung

Düsseldorf – Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein begrüßt die im Koalitionsvertrag niedergelegte Absicht der neuen Bundesregierung, unbegründete Unterschiede in der ambulanten ärztlichen Vergütung aufzuheben und zu prüfen, wie dies gestaltet werden kann. „Die nordrhein-westfälischen Beitragszahler haben ein Recht darauf, dass ihre Kassenbeiträge nicht in andere Länder umgeleitet werden“, sagte dazu Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein am Samstag (8. März) in Düsseldorf. „Unsere Patientinnen und Patienten haben das Recht, genauso gut gestellt zu werden wie die Patienten zum Beispiel in Bayern oder in Niedersachsen.“

Die ambulante vertragsärztliche Versorgung leidet in Nordrhein seit dem Jahr 2009 im Vergleich zu anderen Regionen unter unbegründeten Unterschieden. Obwohl die Versicherten in Nordrhein-Westfalen den gleichen Beitragssatz zahlen wie alle anderen Versicherten im Bundesgebiet, sind Nordrhein und Westfalen seit Jahren bei der Vergütung je Versichertem schwerwiegend und fortlaufend benachteiligt.

Die Delegierten appellierten deswegen an die neugewählten Akteure in Bundesregierung und Bundestag, im Sinne des Koalitionsvertrages „schnell für eine bundesweite Vergütungsgerechtigkeit zu sorgen und die Diskriminierung der Versicherten nach Wohnort zu beenden“.