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GKV-Wahltarife sind ein Angriff auf marktwirtschaftliche Prinzipien

Pressemitteilung der PKV

Berlin – In der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Daniel Bahr vertritt die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, die Auffassung, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Mitgliedern künftig auch Wahltarife mit der Kostenerstattung von Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer anbieten dürfen. Dazu erklärt der Direktor des PKV-Verbandes Volker Leienbach:

“Das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen eröffnet den gesetzlichen Kassen einen staatlich geschützten Zugang zum Markt für Zusatzversicherungen und ist daher abzulehnen. Damit würde der Staat rechtswidrig in einen funktionierenden privat organisierten Markt sowie in die Berufsfreiheit der privaten Krankenversicherungsunternehmen eingreifen. Diese wären durch die ungleichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber den gesetzlichen Kassen massiv benachteiligt und würden dadurch vom Markt verdrängt. Besonders deutlich wird dies bei Wahltarifen für Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer.

Aus ebendiesen Gründen wären solche Wahltarife auch ein Verstoß gegen europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht. Denn nur für Sozialversicherungsträger sieht das europäische Wettbewerbs- und Kartellrecht weitgehende Ausnahmen vor. Mit dem Angebot spezieller Wahltarife für die Chefarztbehandlung und für die Unterbringung im Zweibettzimmer wären die gesetzlichen Krankenkassen aber ebenso Unternehmer im Zusatzversicherungsmarkt wie die privaten Krankenversicherungen. Über ihren gesetzlichen Auftrag der Sicherstellung medizinisch notwendiger Gesundheitsleistungen würden sie weit hinausgehen. Eine unterschiedliche wettbewerbs- und steuerrechtliche Behandlung von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen wäre dann nicht mehr zulässig