BERLIN. Zur Mitteilung von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, dass das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ohne Berücksichtigung der Stellungnahme der Länder beschlossen hat, betont die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz Prof. Kerstin von der Decken heute (15.5.):
Die Länder wollen eine Krankenhausreform – aber eine inhaltlich gute, eine realitätsbezogene und eine verfassungskonforme. Eine solche Reform wird nur in einem Miteinander von Bund und Ländern gelingen. Denn der Bund ist für die Betriebskostenfinanzierung, die Länder sind für die Krankenhausplanung zuständig. Fristgerecht haben die Länder eine umfangreiche, konstruktive und zwischen allen 16 Ländern geeinte fachliche Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Dass keine der Forderungen der Länder vom Bundesgesundheitsministerium in den Regierungsentwurf des KHVVG aufgenommen worden ist, stellt nicht nur ein in jeder Hinsicht ungewöhnlicher Vorgang im Rahmen einer Anhörung dar. Er lässt die Expertise der Länder außen vor und bedeutet erneut eine einseitige Abkehr von der so wichtigen Zusammenarbeit in der Sache. Die Behauptung, dass die Länderforderungen nicht qualitätsorientiert seien, ist nicht haltbar. Ich begrüße dennoch, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach gegenüber den Ländern angekündigt hat, dass ihre Forderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten werden sollen. Dieses Verfahren liegt nun allerdings nicht mehr in der Hand der Bundesregierung, sondern beim Bundestag und Bundesrat. Die Nicht-Berücksichtigung der Länderforderungen im Regierungsentwurf und die daraus folgende Verlagerung der Diskussion in Bundestag und Bundesrat birgt die Gefahr einer erheblichen Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens, die der Bund zu verantworten hat. Die Länder werden sich mit allem Nachdruck und weiterhin konstruktiv für ihre überparteilich geeinten und ausschließlich fachlich begründeten Änderungsforderungen einsetzen – zum Wohl der Patientinnen und Patienten und zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Versorgung. Die fachliche Expertise und Erfahrung von 16 Ländern außen vor zu lassen, wäre ein gravierender Fehler.
Um unter anderem die notwendige Grund- und Notfallversorgung – auch in der Fläche – sicher stellen zu können, hatten die Länder im Rahmen der erbetenen Stellungnahme Anpassungen am Referentenentwurf gefordert. Zu den Forderungen der Länder gehören unter anderem
- eine nachvollziehbare Auswirkungsanalyse, um vor einer so weitreichenden Entscheidung die Konsequenzen der Reform zu kennen,
- eine die Versorgungssicherheit gewährleistende Ausgestaltung der Vergütungssystematik, einem Kernstück der Reform,
- Sicherung kleiner aber bedarfsnotwendiger Kliniken im ländlichen Raum, insbesondere durch Abweichungsmöglichkeiten,
- Achtung der Planungshoheit der Länder, die die Gegebenheiten, Bevölkerungsstruktur und Bedarfe vor Ort kennen
- erweiterte Kooperationsmöglichkeiten von Kliniken zur Erfüllung von Vorgaben, um vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfes Synergien im Interesse der Versorgung zu nutzen
- Flexibilität bei vorgesehen Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben, die nicht nur durch Unikliniken möglich sein dürfen,
- Abbau und nicht Aufbau von Bürokratie,
- Übernahme von Finanzverantwortung des Bundes beim Transformationsfonds gemeinsam mit den Ländern,
- klarere Voraussetzungen für sektorenübergreifende Einrichtungen,
- praxistaugliche Fristen
Die gesamte Stellungnahme der Länder sowie Pressemitteilungen dazu finden Sie unter www.gmkonline.de