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Gutachten bekräftigt Gesundheitspolitik der Bundesregierung – Mehr Wettbewerb unterstützt tragfähige öffentliche Finanzen

Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin – Die Bundesregierung ist in der Gesundheitspolitik auf dem richtigen Weg. Die Stärkung wettbewerblicher Elemente führt zur besseren Versorgung der Patientinnen und Patienten und mittelfristig zu mehr Effizienz. Dies bestätigt ein Gutachten führender Gesundheitsökono­men.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit nach öffentlicher Ausschreibung die Professoren Bert Rürup und Eberhard Wille sowie das IGES Institut und das DIW Berlin beauftragt, den Stand der Gesundheits­reform zu bewerten und Vorschläge für weiterführende Reformen zu unterbreiten, mit Schwerpunkt auf Effizienz und Qua­lität der Leistungs­erbringung des öffent­lichen Gesund­heits­systems. Das jetzt vorliegende Gutachten berücksichtigt auch die Rückwirkungen auf die Tragfähig­keit der öffentlichen Finanzen.

Die Gutachter bestätigen den eingeschlagenen Kurs der Bundesregierung zur Stärkung der wettbewerblichen Elemente im Gesundheitswesen; sie würdigen insbesondere die Einführung und Fortentwicklung des Systems der Fallpauschalen (DRG-System) im stationären Sektor; die deutlich verbesserten Möglichkeiten zur selektiven Vertragsgestaltung im ambulanten Sektor, in der Arzneimittelversorgung und in der sektorübergreifenden Versorgung; die besseren Anreize für die Kassen zur Versorgung von Versicherten mit erhöhtem Bedarf durch den Gesundheitsfonds und den morbidiätsorientierten Risiko­struktur­ausgleich.

Die Gutachter erwarten in den nächsten Jahren Effi­zienz- und Qualitäts-verbesserungen durch die besseren Möglichkeiten für Selektiv­ver­träge und für Kassenwettbewerb. Sie ermuti­gen die Politik, den eingeschlagenen Weg kon­sequent fortzusetzen und zugleich die Voraus­setzungen für einen fairen Vertragswettbewerb sicher zu stellen. Im ambulanten Sektor müsse der Wett­bewerb zeigen, welche der beste­hen­den Versorgungsformen zukunftsfähig sei. Vergütungs­systeme sollten verstärkt Anreize für Qualitäts- und Effizienzverbesserungen geben.

Den größten Reformbedarf sehen die Gutachter im stationären Sektor, auf den etwa 40 % der öffentlichen Gesundheitsausgaben entfallen. Ein Nebeneinander von Überka­pa­zitäten, Investitionsstau und mangelnder Spezialisierung behindere vielfach die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Gutachter plädieren für die Einführung einer monis­ti­schen Krankenhausfinanzierung, bei der die Krankenhausinvestitionen über Investitions­zuschläge auf die Fallpauschalen finanziert werden sollen, bei ent­spre­chender Ausgleichs­finanzierung durch die Länder. Zudem schlagen die Gutachter vor, die Vergütungen der Krankenhäuser in bestimmten Bandbreiten frei zwischen den Kassen und den Betreibern verhandeln zu lassen, damit Krankenhäuser bessere Anreize zur Optimierung der Versorgung erhalten. Die Bundesländer sollten sich auf die Rahmenplanung im Kranken­haussektor und die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung beschränken.

Die Gutachter betonen, dass Ausgabensteigerungen im Gesundheitssystem aus fachlicher Sicht dann sinnvoll sind, wenn sie mit Qualitätsverbesserungen einhergehen oder einem steigenden Bedarf an Gesundheitsleistungen Rechnung tragen. Wenngleich die Transparenz im deutschen Gesundheitswesen bereits deutlich verbessert worden ist, sehen die Gutachter noch erhebliche Wissenslücken und Forschungsbedarf hinsichtlich der Effizienz und der Effektivität der Leistungs­erbringung. Erforderlich sei ein Ausbau von empirisch belastbaren Evaluationen durch unabhängige Experten und Institutionen.

Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die einseitig lohnbasierte Finanzierung der GKV eine Tendenz zur struk­tu­rellen Unterfinanzierung berge, mit entsprechenden Risiken für den Bundes­haushalt. Die Gut­achter bewerten eine Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch Bundes­zuschüsse dagegen als ordnungs­politisch grundsätzlich richtig.

Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Gesundheit begrüßen das Gutachten als wichtige Anregung für die Gestaltung der Gesundheitspolitik in der kom­menden Legislaturperiode und zur Sicherstellung langfristig tragfähiger öffentlicher Finanzen.

Das Gutachten ist unter http://www.bmf.bund.de abrufbar.