Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


“Gute Pflege muss auch gut bezahlt werden”

Sozialministerin Ross-Luttmann drängt erfolgreich auf neues Schnellverfahren für höhere Pflegesätze in Niedersachsen

Hannover – Niedersachsens Pflegeheime bekommen mehr Freiheiten bei der Gestaltung ihrer Pflegesätze. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann drängte jetzt in Gesprächen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Spitzenverbänden erfolgreich auf eine Lösung, obwohl die Landesregierung laut Gesetz gar nicht am Verhandlungstisch über die Höhe der Pflegesätze sitzt: Für Pflegeeinrichtungen, die auf eine besondere Qualität ihrer Leistungen verweisen können, gibt es ab sofort ein vereinfachtes Verfahren zur Anhebung der Pflegesätze.

Mechthild Ross-Luttmann: “Das ist eine gute Entwicklung für die Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen. Einrichtungsträger, die auf Pflegequalität Wert legen, haben nun eine zusätzliche Wahlmöglichkeit bei Pflegesatzverhandlungen. Es ist völlig klar: Gute Pflege muss auch gut bezahlt werden. Pflege ist mehr als satt und sauber. Die Menschen brauchen darüber hinaus vor allem stetige Zuwendung und Zuneigung. Ich habe großen Respekt vor der aufopferungsvollen, tagtäglichen Leistung der Menschen in den Pflegeberufen.” Die Sozialministerin baut nun darauf, dass alle Beteiligten zum Wohle der pflegebedürftigen und der in der Pflege tätigen Menschen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen. Zu der Möglichkeit der vereinfachten Anhebung von Pflegesätzen bei besonderer Qualität tritt eine neue Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hinzu. Wie der BSG-Medieninformation Nr. 5/09 vom 29.01.2009 entnommen werden kann, hat das Bundessozialgericht bezogen auf tarifgebundene Träger von Pflegeheimen seine Rechtsprechung zum so genannten “externen Vergleich” geändert. Nach Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Januar 2009 sind tarifliche Vergütungen grundsätzlich als wirtschaftlich anzusehen. Dies war nach der bisherigen Rechtsprechung nur unter der weiteren Voraussetzung der Fall, dass sich die Pflegesätze im Ergebnis in dem Rahmen anderer Pflegeeinrichtungen hielten, unabhängig davon, ob diese tarifgebunden oder nicht tarifgebunden waren.