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Hamburger Apotheker begrüßen Verlängerung der Friedenspflicht

Pressemitteilung

Hamburg – Die Hamburger Apotheker begrüßen die Verlängerung der Startphase zur Abgabe rabattierter Medikamente in den Apotheken. Auf Basis einer Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem AOK-Bundesverband wurde die so genannte Friedenspflicht bis zum 30. September 2007 verlängert.

“Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die Umsetzung der Rabattverträge nicht ausgereift ist”, erklärt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins e.V. “Seit dem Start der Rabattregelung kam es immer wieder zu Lieferschwierigkeiten einzelner Generika-Hersteller, was zu erheblichen Problemen im Apothekenalltag führte”, so Graue weiter. Durch Lieferengpässe werde die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zwar nicht grundsätzlich gefährdet. Aber einzelne Arzneimittel seien seit Wochen vom Hersteller nicht lieferbar. Graue hofft, dass sich auch die anderen Krankenkassen mit der Verlängerung der Friedenspflicht bis Ende September einverstanden erklären.

Auch Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, begrüßt die Übergangslösung: “Wir sind froh, dass eine Einigung erzielt wurde. Damit werden die erheblichen Probleme für Patienten und in den Apotheken zunächst gemindert.” In der Vergangenheit wurde der Apothekenbetrieb immer wieder durch die Lieferschwierigkeiten behindert. “Apotheken können bei Lieferproblemen noch bis zum 30. September Arzneimittel abgeben, die nicht in den Rabattverträgen mit der AOK gelistet sind”, erklärt Töbing.

Die Rabattverträge führen zu einem erheblichen logistischen und organisatorischen Mehraufwand in der Apotheke. So muss in Beratungsgesprächen die neue Regelung immer wieder erklärt werden. “Viele Kunden, die in die Apotheke kommen, wissen nichts von den Verträgen ihrer Kasse und sind verwundert, dass ihre gewohnten Medikamente durch ein gleichwertiges Präparat ersetzt werden müssen”, erläutert Töbing die momentane Situation in der Apotheke. “Die Hamburger Apotheker bemühen sich im Gespräch mit den Kunden, die neue Regelung zu kommunizieren”, ergänzt Graue den Sachverhalt.

Bereits seit dem 1. April dieses Jahres gelten mit Einführung der Rabattverträge bestimmte Vorschriften für Apotheker bei der Abgabe von Arzneimitteln. Die Friedenspflicht war zunächst für zwei Monate festgelegt worden, wurde aber bereits vor Ablauf dieser Zeit bis zum 30. Juni verlängert. Nun gilt die Übergangsfrist bis Ende September. Bereits vor einigen Tagen hatte die AOK Verträge mit Herstellern, die trotz Abmahnung über längere Zeit nicht liefern konnten, gekündigt.