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Hamburger Apotheker begrüßen Votum des EuGH-Generalanwalts: Fremdbesitzverbot stellt Gesundheitsschutz sicher

PRESSEMITTEILUNG

Hamburg – Hamburgs Apothekerinnen und Apotheker begrüßen das klare Votum von Yves Bot, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), zum Fremdbesitzverbot für Apotheken. „Die inhabergeführte Apotheke stellt die qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicher. Wir freuen uns, dass der Generalanwalt diese Auffassung teilt und die verantwortungsvolle Rolle des Apothekers als Heilberufler stärkt“, sagt Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg.

Vor dem EuGH steht das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken auf dem Prüfstand. Nach deutschem Recht ist es nur Apothekern erlaubt, eine Apotheke zu besitzen. Yves Bot sieht in den geltenden deutschen Vorschriften keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, sie seien mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes zu rechtfertigen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Generalanwalt dem Patienten- und Verbraucherschutz in der EU absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen einräumt”, sagt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins. Laut Yves Bot steht die Qualität der Arzneimittelabgabe in engem Zusammenhang mit der Unabhängigkeit des Apothekers. „Nur unabhängige Heilberufler können bei der Abgabe von Medikamenten objektiv beraten und damit ihrer heilberuflichen Verantwortung gerecht werden”, sagt Graue.

„Der deutsche Gesetzgeber hat den Besitz und den Betrieb von Apotheken aus gutem Grund den Apothekern vorbehalten”, sagt Töbing. Hamburgs Apotheker freuen sich angesichts der aktuellen Angriffe auf das Fremdbesitzverbot deshalb besonders über die Rückendeckung aus der Bundesregierung. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt kommentierte die Schlussanträge aus Luxemburg mit den Worten: „Uns kommt es darauf an, dass eine Apotheke nur von einem Apotheker geleitet wird und auch nur im Besitz eines Apothekers ist.” Bereits in der vergangenen Woche hatte die Ministerin betont, dass die Versorgung bei den Apothekern gut aufgehoben sei.

Der Schlussantrag des Generalanwalts ist für die Richter am EuGH nicht bindend. Ein Urteil des EuGH zur Rechtmäßigkeit des Fremdbesitzverbots wird im Laufe des kommenden Jahres erwartet.

Ansprechpartner: Dr. Reinhard Hanpft, Tel. 040 – 44 80 48-30

Hinweise an die Redaktion: Die Apothekerkammer Hamburg ist die Berufsorganisation aller Apotheker in der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Hamburger Apothekerverein e.V. ist der Verband der selbstständigen Apothekenleiter in Hamburg.