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Hamburger Apotheker: Impf-Leistungen der GKV nutzen

Pressemitteilung

Hamburg – Impfungen sind seit der jüngsten Gesundheitsreform für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur Pflichtleistung geworden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Kassen und Ärzten hat eine Impfschutz-Richtlinie herausgegeben, die für die GKV verbindlich ist. Somit haben Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf die in der Richtlinie aufgeführten Schutzimmunisierungen.

“Vor der Neuregelung waren Impfungen freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen”, sagt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins e.V. “Mit der Impfschutz-Richtlinie haben Politik und Krankenkassen die Weichen gestellt. Jetzt liegt es an jedem Einzelnen, das Angebot zu nutzen”, so Graue weiter.

Der G-BA orientiert sich bei seiner Impfschutz-Richtlinie an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI) in Berlin. Zu den Standard-Impfungen zählen Diphtherie und Tetanus. Der Impf-Kalender für Kinder sieht unter anderem Immunisierungen gegen Hepatitis B, Masern, Mumps und Röteln vor. Für bestimmte Gruppen werden weitere Empfehlungen gegeben: Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr sollten sich laut STIKO zum Beispiel zusätzlich gegen Influenza und Pneumokokken impfen lassen. “Die Zahl der ‘Impf-Muffel’ in Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen. Mit der neuen Richtlinie kann dieser Entwicklung entgegengewirkt werden”, sagt Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. Impfungen können zwar auch leichte Nebenwirkungen hervorrufen, doch laut RKI sind die Gefahren für die Gesundheit ohne Impfung deutlich größer.

Seit März ist auch die neue Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) auf der Empfehlungsliste der STIKO. HPV können Gebärmutterhalskrebs verursachen. Die Impfung wird insbesondere für junge Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahren – idealerweise vor dem ersten Geschlechtsverkehr – empfohlen. “Wenn durch die neue Richtlinie die Arzneimittelausgaben kurzfristig steigen, sollte uns dies nicht abschrecken. Langfristig werden wir Kosten sparen, wenn Krankheiten im Vorfeld vermieden werden”, meint Töbing. Auch bei Reiseimpfungen übernehmen seit kurzem einige Krankenkassen die Kosten. So soll dem Einschleppen von Tropenkrankheiten besser vorgebeugt werden. “Ob die eigene Krankenkassen eine Impfung übernimmt, kann direkt bei der Kasse nachgefragt werden”, empfiehlt Graue. “Die Leistungserweiterung ist ein richtiger Schritt, denn Impfungen sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Vorsorge.”

Hinweis an die Redaktion: Die Apothekerkammer Hamburg ist die Berufsorganisation aller Apotheker in der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Hamburger Apothekerverein e.V. ist der Verband der selbstständigen Apothekenleiter in Hamburg.