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Hamburger Apotheker informieren zu Arzneimittellisten der Krankenkassen

Pressemitteilung

Hamburg – In der kommenden Woche tritt mit der Gesundheitsreform ein spezieller Rabattvertrag in Kraft, den die AOK mit elf Pharmaherstellern geschlossen hat. Weitere Krankenkassen haben bereits angekündigt, dem Modell zu folgen. Die Hamburger Apothekerinnen und Apotheker werden diese neue Form der Versorgung trotz großer Bedenken konstruktiv begleiten.

Ab dem 1. April dürfen die Apotheken an Versicherte der Ortskrankenkassen in bestimmten Fällen nur noch solche Medikamente abgeben, für die ein spezieller Liefervertrag zwischen Kasse und Hersteller ausgehandelt wurde. Insgesamt 43 Wirkstoffe sind derzeit von der ersten Vereinbarung betroffen, weitere dürften folgen. Für jeden dieser patentfreien Arzneistoffe sind Produkte verschiedener Hersteller auf dem Markt. Bislang konnten Arzt oder Apotheker entscheiden, welches Präparat für den einzelnen Patienten am besten geeignet ist. In Zukunft wird diese Entscheidung durch solche Rabattverträge eingeschränkt.

Jeder Kasse steht es also frei, mit Herstellern ihrer Wahl Verträge abzuschließen. “Das bedeutet, dass in einer Apotheke Patienten, die zwar die gleiche Krankheit haben, aber bei verschiedenen Kassen versichert sind, unter Umständen unterschiedliche Medikamente erhalten”, erklärt Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. “Auch bei einem Wechsel der Kasse muss sich der Patient wahrscheinlich auf neue Produkte einstellen.”

Zwar handelt es sich bei den betroffenen Arzneimitteln um so genannte Generika, also in Zusammensetzung und Dosierung identische Präparate, die exakt die gleiche Wirkung haben müssen. “Aber insbesondere älteren und chronisch kranken Patienten fällt es schwer, sich plötzlich an neue Tabletten in anders aussehenden Packungen zu gewöhnen”, warnt Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins e.V.

Auch wenn der Arzt ausdrücklich das Präparat eines bestimmten Herstellers verordnet hat, müssen die Apotheken das Medikament, das auf der Arzneimittelliste der jeweiligen Krankenkasse gelistet ist, abgeben. “Da es sich um Lieferverträge handelt, können die Apotheker auch dann nicht austauschen, wenn der Patient eine eventuelle Preisdifferenz aus eigener Tasche zahlen würde”, so Graue.