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Hamburger Apotheker: Patienten brauchen unabhängige Apotheken

Pressemitteilung

Hamburg – Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zukunft der deutschen Apotheken verhandelt: Die Richter müssen jetzt darüber entscheiden, ob es Konzernen künftig erlaubt sein soll, Apotheken zu betreiben. In Deutschland dürfen derzeit nur Apotheker eine Apotheke mit bis zu drei Filialen betreiben. Die Hamburger Apotheker sind sich sicher, dass nur über den gegenwärtigen Ausschluss des Fremdbesitzes eine unabhängige und flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewährleistet werden kann. Damit sehen sich die Apotheker auf einer Linie mit der Bundesregierung, die heute vor dem EuGH erneut die deutsche Regelung verteidigt hat.

„Luxemburg scheint weit weg, wenn man in seiner Hamburger Stammapotheke Medikamente bekommt. Aber wenn Kapitalgesellschaften der Zutritt zum Arzneimittelmarkt erlaubt wird, geht es nicht mehr um das Wohl der Patienten, sondern nur noch um Umsatz und Rendite“, befürchtet Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg.

„Etwas anderes zu erwarten, als dass börsennotierte Unternehmen hauptsächlich nach Gewinnmaximierung streben, ist naiv“, meint auch Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins. Gerade in der Arzneimittelversorgung gehe es um unabhängige Beratung und Vertrauen – dieses können inhabergeführte Apotheken nun mal besser als Aktiengesellschaften, so Graue. „In den Hamburger Apotheken erwarten unsere Kunden zu Recht die ehrliche Meinung eines Arzneimittelexperten, der nicht von anderen fremd bestimmt ist. Das soll auch in Zukunft so bleiben“, sagt Graue.

Die Hamburger Apotheker hoffen deshalb, dass der EuGH die negativen Folgen einer Preisgabe des Apothekenmarktes in anderen Ländern erkennt und es den EUMitgliedstaaten selbst überlässt, für die Sicherheit ihrer Verbraucher zu sorgen. „Im Übrigen ist das deutsche System mit seiner vollständigen Niederlassungsfreiheit für Apotheker im europäischen Vergleich äußerst liberal“, betont Töbing.

HINTERGRUND Das Verfahren vor dem EuGH geht auf die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken zurück: Die niederländische Kapitalgesellschaft hatte im Juli 2006 entgegen deutschem Recht eine Apotheke eröffnet. Das zuständige Gericht legte die Klagen mehrerer Apotheker, der Saarländischen Apothekerkammer und des Deutschen Apothekerverbandes schließlich den europäischen Richtern zur Vorabentscheidung vor. Ein Urteil wird allerdings erst im kommenden Jahr erwartet.

Ansprechpartner: Dr. Reinhard Hanpft, Tel. 040 – 44 80 48-30

Hinweise an die Redaktion: Die Apothekerkammer Hamburg ist die Berufsorganisation aller Apotheker in der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Hamburger Apothekerverein e.V. ist der Verband der selbstständigen Apothekenleiter in Hamburg.