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Hamburger Apotheker übersetzen „Fachchinesisch“ im Beipackzettel

Pressemitteilung

Hamburg – Tachykardie, Dysurie, Parästhesie – Patienten verstehen in Beipackzetteln häufig nur Bahnhof. Eine Pilotstudie am Uniklinikum Freiburg unter 277 Testpersonen hat ergeben, dass weniger als ein Viertel der Fachausdrücke richtig verstanden werden. Selbst relativ geläufige Begriffe wie Bronchitis oder Hypertonie wurden nur von jedem Zweiten richtig erklärt.

„Viele Patienten lassen sich vom ‘Fachchinesisch’ der Beipackzettel verunsichern. Darunter leidet im schlimmsten Fall die Therapietreue: Die Patienten brechen die Behandlung vorzeitig ab oder nehmen ihr Arzneimittel erst gar nicht ein“, sagt Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. „Dies kann den Heilungserfolg und Gesundheitszustand erheblich beeinträchtigen.“ Hat der Patient bei der Einnahme Bedenken, sollte er diese daher unbedingt mit seinem Arzt oder Apotheker besprechen – bevor er die Behandlung abbricht.

Dies gilt nicht nur bei der Einnahme von Arzneimitteln gegen akute Beschwerden, wie Antibiotika, sondern auch bei Langzeittherapien, etwa mit Bluthochdruckmitteln. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sollen Beipackzettel nur solche Informationen enthalten, die für den Patienten von Bedeutung sind. Doch die Realität sieht meistens anders aus, erklärt Töbing: „Die Pharmaindustrie weist schon aus haftungsrechtlichen Gründen auf alle bekannten Nebenwirkungen hin – so unwahrscheinlich diese auch sein mögen.“ Häufig bringe aber die Aufklärung durch die Apothekenmitarbeiter den verunsicherten Kunden eine erhebliche Erleichterung.

„Nutzen und Risiko eines Arzneimittels richtig abzuwägen, ist nicht immer leicht, zumal diese Rechnung je nach Schwere der Erkrankung unterschiedlich ausfallen mag“, sagt Töbing. Zudem reagiere jeder Patient unterschiedlich auf ein Medikament, so dass die Therapie immer im Einzelfall besprochen werden sollte. Denn selbst vermeintlich harmlose Naturprodukte oder Heilpflanzen könnten unter Umständen schwere Nebenwirkungen oder Allergien auslösen.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Bemühungen, die Patienteninformationen auch für die tatsächlichen Empfänger verständlicher zu machen. So müssen Arzneimittelhersteller ihre Beipackzettel seit 2005 zum Test vorlegen. Für Arzneimittel, die schon länger auf dem Markt sind, gilt dies allerdings nicht. „Die Apotheken stehen ihren Kunden bei allen Arzneimittelfragen mit Rat und Tat zur Seite – jederzeit und kostenlos.“

Ansprechpartner: Dr. Reinhard Hanpft, Tel. 040 – 44 80 48-30

Hinweise an die Redaktion: Die Apothekerkammer Hamburg ist die Berufsorganisation aller Apotheker in der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Hamburger Apothekerverein e.V. ist der Verband der selbstständigen Apothekenleiter in Hamburg.