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Hausapotheke bleibt Modell für Integrierte Versorgung / DAV: Nach Vertragskündigung neue Verhandlungen

Pressemitteilung

Berlin – Der Deutsche Apothekerverband (DAV) betrachtet die Kündigung des Hausarzt- und Hausapothekenvertrags durch die Barmer Ersatzkasse als Zwischenschritt auf dem Weg zur Erneuerung dieser Kooperation. „Unser gemeinsames Ziel, die Grundlagen für eine bessere Versorgung der Versicherten zu schaffen, behält erste Priorität“, erklärt DAV-Vorsitzender Hermann Stefan Keller. Die Barmer Ersatzkasse hat den Hausarzt- und Hausapothekenvertrag fristgerecht zum 31.12.2008 gekündigt und gleichzeitig neue Vertragsverhandlungen mit Ärzten und Apotheken angekündigt.

Krankenkasse, Ärzte und Apotheken waren sich zuletzt einig, dass das bisherige Vertragsgerüst an die neuen Bedingungen angepasst werden muss. Das Bundessozialgericht hatte am 6.2.2008 einer Klage der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gegen die Barmer stattgegeben und entschieden, dass für den Hausarzt- und Hausapothekenvertrag keine Mittel verwendet werden dürfen, die der Förderung der Integrierten Versorgung dienen. Rund 18.000 Apotheken, 38.000 Hausärzte und etwa zwei Millionen Barmer-Versicherte erfüllen den Vertrag seit März 2005 mit Leben.

Die teilnehmenden Apotheken tragen gemeinsam mit Ärzten und Barmer u.a. zu einer Verminderung von Wechselwirkungen bei und beugen damit Krankenhauseinweisungen als Folge von Interaktionen vor. „Wir werden in den nächsten Monaten ein modifiziertes Vertragsmodell mit der Barmer diskutieren“, sagte DAV-Vorsitzender Keller: „Eine weitere Optimierung der pharmazeutischen Betreuung der Versicherten ist uns wichtig.“

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie unter http://www.abda.de.