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Historische Chance verpasst – BIVA kritisiert neues Pflegestärkungsgesetz

Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) zur Verabschiedung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes

Bonn – Trotz punktueller Neuerungen in der Pflege durch das gerade verabschiedete Pflegestärkungsgesetz II bleiben fundamentale Mängel im Pflegesystem bestehen. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. kritisiert heftig, dass trotz gegenteiliger Ankündigungen auch in Zukunft die Betroffenenorganisationen bei der Ausgestaltung der Gesetzesvorgaben nicht stimmberechtigt mitwirken können.
Auch zukünftig werden entscheidende Bereiche wie Qualitätssicherung und Finanzen über die Köpfe der Pflegebedürftigen hinweg entschieden. Pflegekassen und Betreiber machen dies unter sich aus. Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der BIVA, erinnert daran, dass fast die Hälfte der Kosten von den Pflegebedürftigen aus eigener Tasche zugezahlt werden müssen. Diese Personengruppe hat aber keinerlei Einfluss auf die Regelungen des Systems. „Solange wesentliche Gesetze und Regelungen ohne Mitbestimmung der Betroffenen entschieden werden, wird sich der Pflegesektor nicht grundlegend verbessern“, ist sich Stegger sicher.
„Die Politik hat die historische Chance verpasst, die verkrusteten Strukturen aufzubrechen und endlich auch die Betroffenen und damit die Verbraucher im Bereich Pflege ernst zu nehmen“, sagt Stegger. „Das neue Gesetz wird teuer und nur marginale Verbesserungen zur Folge haben.“