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Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln
01/2018

BfR-Höchstmengenempfehlungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln aktualisiert

Berlin, 09.01.2018 – In Deutschland greifen etwa 25 bis 30 Prozent der Erwachsenen regelmäßig zu Nahrungsergänzungsmitteln (NEM). Neben Vitaminen und Mineralstoffen enthalten die Produkte teilweise auch andere Stoffe mit physiologischer Wirkung wie Aminosäuren, Fettsäuren, Pflanzenextrakte oder Mikroorganismen. Die Werbung verspricht positive Effekte für Gesundheit, Wohlbefinden und verbesserte Leistungsfähigkeit. Doch im Allgemeinen versorgt eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung den gesunden Körper mit allen lebensnotwendigen Nährstoffen. Werden zusätzlich hoch dosierte Nahrungsergänzungsmittel eingenommen und ggf. angereicherte Lebensmittel verzehrt, steigt das Risiko für unerwünschte gesundheitliche Effekte durch hohe Nährstoffzufuhren. Vor diesem Hintergrund hat das BfR seine im Jahr 2004 vorgeschlagenen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe geprüft und anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. „Die Besonderheit der Risikobewertung von lebensnotwendigen Nährstoffen wie Vitaminen und Mineralstoffen liegt darin, dass sowohl die Risiken einer Mangel- als auch einer Überversorgung berücksichtigt werden müssen“, so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Produkte, die unsere Empfehlungen einhalten und entsprechend den Herstelleranweisungen eingenommen werden, bergen nach derzeitigem Stand des Wissens für Menschen ab 15 Jahren kein gesundheitliches Risiko“, betont BfR-Präsident Andreas Hensel. Die Ergebnisse sind im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht worden (DOI 10.1007/s00003-017-1140-y).

Zur Fachveröffentlichung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in der Vergangenheit umfangreich zu gesundheitlichem Nutzen und Risiken durch Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Stellung genommen und die Verbraucher über Probleme informiert, die mit dem Verzehr solcher Produkte verbunden sein können. Verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene, wenngleich in Deutschland und anderen europäischen Ländern in den vergangenen Jahren verschiedene Modelle für die Höchstmengenableitung entwickelt und diskutiert wurden. Vor diesem Hintergrund hat das BfR seine im Jahr 2004 vorgeschlagenen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe geprüft und auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet.

Die Höchstmengen wurden unter Berücksichtigung von drei wesentlichen Parametern abgeleitet: den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abgeleiteten tolerierbaren höchsten Tagesaufnahmemengen (Tolerable Upper Intake Level, kurz UL), den Zufuhrmengen von Vitaminen und Mineralstoffen durch die übliche Ernährung sowie den jeweiligen Zufuhrreferenzwerten (Recommended Daily Allowance; RDA). Die für Nahrungsergänzungsmittel (und angereicherte sonstige Lebensmittel) zur Verfügung stehende sichere Aufnahmemenge wurde vom BfR durch Bildung der Differenz aus dem UL und der Nährstoffzufuhr aus der üblichen Ernährung abgeleitet. Um sicherzustellen, dass Produkte, die Nährstoffe in diesen Mengen enthalten, nicht nur für Erwachsene gelten, sondern auch für Jugendliche nach derzeitigem Stand des Wissens keine gesundheitlichen Risiken bergen, wurde die Altersgruppe der 15- bis 17-Jährigen als Bezugsgruppe für die Höchstmengenableitung gewählt. Zusätzlich wurde bei nahezu jedem Nährstoff ein Unsicherheitsfaktor von 2 verwendet. Damit soll einer möglichen Mehrfachexposition durch die Einnahme unterschiedlicher Nahrungsergänzungsmittel Rechnung getragen werden.

Die vom BfR vorgeschlagenen Höchstmengen zielen darauf ab, ausreichende Ergänzungsmöglichkeiten für Personen mit geringer Nährstoffzufuhr zu bieten, ohne bei adäquater Nährstoffzufuhr das Risiko für Überschreitungen der ULs wesentlich zu erhöhen. Die Höchstmengenvorschläge beziehen sich zunächst nur auf Nahrungsergänzungsmittel und gelten, sofern nicht anders vermerkt, für Jugendliche ab 15 Jahre und Erwachsene. Bei einem Teil der Höchstmengen empfiehlt das BfR zusätzlich verpflichtende Angaben auf den Produkten. Außerdem macht das BfR darauf aufmerksam, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse und zukünftige Marktentwicklungen ggf. Anpassungen der Höchstmengen erforderlich machen.

In Deutschland werden durch die herkömmliche Ernährung bis auf wenige Ausnahmen ausreichende Mengen an Mikronährstoffen aufgenommen. Aus ernährungsphysiologischer Sicht sind Nahrungsergänzungsmittel daher im Allgemeinen nicht notwendig. Dies gilt umso mehr, als Nahrungsergänzungsmittel eher von Menschen mit gesünderem Lebensstil und ausgewogener Ernährung verwendet werden. Internationale wissenschaftliche Studien belegen zudem, dass von einer zusätzlichen, über den Bedarf hinausgehenden, Aufnahme von Mikronährstoffen keine positiven Wirkungen zu erwarten sind. Angesichts dessen dienen die vom BfR vorgeschlagenen Höchstmengen vor allem dazu, den großen Teil der gut versorgten Bevölkerung vor übermäßigen Nährstoffaufnahmen zu schützen.

Die Höchstmengenvorschläge des BfR sind Grundlage für die Schaffung von gesetzlichen Regelungen in Deutschland und somit eine Entscheidungshilfe für das Risikomanagement für risikomindernde Maßnahmen.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

In diesem Jahr feiert das BfR sein 15-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass hat das BfR eine Jubiläumsbroschüre herausgegeben, die unter www.bfr.bund.de/de/publikation/broschueren-660.html kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden kann.