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Hörstörungen schon bei Babys erkennen / Aktualisiertes Faltblatt erschienen

Gesundheitsministerin Christine Lieberknecht: “Hörtests bei Neugeborenen seit 1. Januar 2009 Kassenleistung!”

Erfurt – Seit dem 1. Januar 2009 ist das Hörscreening bei Neugeborenen eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen. Damit hat nun jedes neugeborene Kind einen Anspruch auf einen Test, der Hörstörungen bereits ab den ersten Lebenstagen zuverlässig erkennen lässt. Gesundheitsministerin Christine Lieberknecht: “Für die weitere, insbesondere sprachliche Entwicklung von Kindern ist es enorm wichtig, dass eine Schwerhörigkeit so schnell wie möglich erkannt und behandelt wird. In allen Thüringer Geburtskliniken wurde bereits in den letzten Jahren ein flächendeckendes, landesweites Netz aufgebaut. Da die Teilnahme an dieser Vorsorgeuntersuchung nur mit Einwilligung der Eltern möglich ist, rufe ich dazu auf, diese Möglichkeit unbedingt zu nutzen!”

“Die Früherkennung einer Hörstörung bei Säuglingen ist enorm wichtig”, so Christine Lieberknecht, die in diesem Jahr Vorsitzende der Deutschen Gesundheitsministerkonferenz ist. “Denn ohne professionelle Diagnostik werden Beeinträchtigungen des Hörvermögens in der Regel erst im zweiten bis dritten Lebensjahr eines Kindes offensichtlich. Das ist viel zu spät für den kindlichen Spracherwerb, der wiederum maßgeblich für die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung eines Kindes ist . In Deutschland werden etwa zwei bis drei von tausend Kindern hochgradig schwerhörig geboren. Je früher die Erkrankung festgestellt und behandelt wird, desto besser kann den Kindern geholfen werden.”

Lieberknecht: “Der Test dauert maximal 5 Minuten. Ein Risiko besteht für Babys nicht, da das Screening nicht invasiv ist, das heißt, es wird nicht in den Organismus eingegriffen. Thüringen ist auf diese Neuregelung gut vorbereitet. So wurde am Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz ein Vorsorgezentrum für Kinder errichtet, das auch für die Überwachung der notwendigen Kontrolluntersuchungen bzw. der Bestätigungsdiagnostik im Rahmen des Hörscreenings zur Verfügung steht und auf diesem Wege als Landeseinrichtung zur Qualitätssicherung des Screeningprozesses beitragen kann. Ich lade daher alle jungen Eltern ein, diese Vorsorgeuntersuchung verantwortungsbewusst zu nutzen!”

Über das Hörscreening bei Neugeborenen informiert auch ein soeben neu erschienenes Faltblatt des Thüringer Gesundheitsministeriums. Es kann von allen interessierten Bürgern kostenlos bestellt werden und ist auch im Internet: http://www.thueringen.de unter der Rubrik Publikationen verfügbar.

Schriftliche Bestellungen unter: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit Werner-Seelenbinder-Str. 6 99096 Erfurt